Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Nr. 3/2020

In unserem Newsletter Nr. 3 informieren wir Sie über die aktuellen Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer aufgrund der Corona-Krise.

Viele Unternehmen haben in der derzeitigen Corona-Krise mit wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Die deutsche Finanzverwaltung versucht mit Vereinfachungen, Fristverlängerungen und Steuerstundungen die betroffenen Unternehmen zu unterstützen und Folgen abzumildern.

Dies betrifft Stundungsmöglichkeiten für wirtschaftlich von der COVID-19 Pandemie betroffene Unternehmen sowie den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder den Erlass von Säumniszuschlägen.

Auch die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren kann für krisenbetroffene Unternehmen nach Maßgabe der Regelungen vieler Bundesländer zurückerstattet/verrechnet oder erlassen werden. Zudem wird auch im Binnenmarkt-Kontroll-Verfahren seitens des BZSt u. a. der Verzicht auf Bußgelder zu erwarten sein.

Zu beachten ist allerdings, dass die Maßnahmen erfordern, dass der Unternehmer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist.

Einzelheiten können Sie dem Beitrag hierzu entnehmen.

Das Team der AWB steht Ihnen auch aktuell mit Rat und Tat gern zur Seite.

Sprechen Sie uns einfach an.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen