BMF zur Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

Der EuGH hat mit Urteil vom 15. November 2012, C-532/11 entschieden, dass auch die Verpachtung eines Hausboots einschließlich der dazugehörenden Liegefläche und Steganlage von der Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken umfasst ist, wenn das Hausboot mit nicht leicht zu lösenden Befestigungen, die am Ufer oder auf dem Grund eines Gewässers angebracht sind, ortsfest gehalten wird, an einem abgegrenzten und identifizierbaren Liegeplatz im Gewässer liegt und nach den Bestimmungen des Pachtvertrages ausschließlich zur auf Dauer angelegten Nutzung an diesem Liegeplatz bestimmt ist. Es handele sich um eine einheitliche steuerfreie Leistung.

Die Finanzverwaltung hat diese Entscheidung nun entsprechend nachvollzogen und Abschn. 4.12.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geändert.