Zollrecht - Zollkodex der Union (UZK) teilweise in Kraft getreten

Am 10.10.2013 wurde die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 09.10.2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht:

Die Verordnung (nachfolgend: UZK) ist am 30.10.2013 in Kraft getreten. In Art. 288 Abs. 1 UZK sind die Artikel aufgeführt, die bereits seit auch ab dem 30.10.2013 gelten. Andere als die in Abs. 1 genannten Artikel gelten ab dem 01.05.2016.

Damit wird die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 vom 23.04.2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (nachfolgend: MZK) obsolet. Diese Verordnung trat zwar schon am 04.06.2008 in Kraft, war aber mangels entsprechender Durchführungsvorschriften bisher noch nicht anwendbar. Spätestens am 24.06.2013 hätte sie automatisch Geltung für sich beansprucht, wäre die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag zum UZK dem nicht zuvor gekommen. Um zu verhindern, dass der MZK tatsächlich am 24.06.2013 anwendbar wird, hatte die Europäische Kommission eine weitere Verordnung erlassen, die die Geltung des MZK auf den 01.11.2013 verschiebt. Mit Inkrafttreten des UZK wird der MZK in Gänze aufgehoben.

Nach den Erwägungsgründen der Europäischen Kommission waren eine Reihe von Änderungen im MZK vorzunehmen. So ist es für die Umsetzung vieler einzuführender Verfahren erforderlich, in Zusammenarbeit mit der Kommission, den nationalen Zollverwaltungen und Wirtschaftsbeteiligten unterschiedliche, EU-weite elektronische Systeme zu gestalten und zu entwickeln. Im Juni 2013 waren solche noch nicht oder nur in geringem Umfang implementiert. Zudem soll der UZK den Anforderungen des Vertrages von Lissabon im Hinblick auf die delegierten Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission genügen. Schließlich sollen einige Bestimmungen des MZK, die in ihrer Umsetzung schwierig sind, angepasst werden. Um keine Verwirrung aufkommen zu lassen, hielt man eine Neufassung der Verordnung für empfehlenswert. Es bleibt zu hoffen und abzuwarten, dass keine weiteren Verzögerungen eintreten und der UZK mit all seinen Vorschriften vollständig ab dem 01.05.2016 Geltung und damit Anwendung finden wird.