Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Oktober/November 2019

Unser aktueller Newsletter Oktober/November 2019 beinhaltet eine Vielzahl von bemerkenswerten Entscheidungen und Neuerungen, welche sicherlich noch Auswirkungen auf die zukünftige Umsatzsteuerpraxis haben werden.

Besonders hinweisen möchten wir auf die EuGH-Entscheidung „Unitel“ vom 17.10.2019, C-653/18, welche sich mit der Frage der Versagung der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen befasst, wenn die aufgezeichneten Abnehmer nicht die tatsächlichen Abnehmer sind. Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist auch, dass der EuGH sehr deutlich unterscheidet zwischen einem Betrug zu Lasten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und einem Betrug zu Lasten des Drittstaates. Nur ein Betrug zu Lasten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems kann zur Anwendung der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH und damit zur Versagung der Steuerbefreiung sowie des Vorsteuerabzugs führen.

Daneben sei noch auf das aktuelle Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Erstreckung der Nachweise für Händler der sog. Haftungsregelung für Online-Marketplaces auf EU-Händler verwiesen.
 
Die aktuell anstehende Umsetzung der MwSt-Reform „Quick Fixes“ im Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften haben wir bereits in den vergangenen Monaten besprochen.

Die Gesetzesänderungen haben den Bundestag nun passiert, die „Quick Fixes“ wird zum 01.01.2020 umgesetzt sein müssen. Grund genug, sich nun mit dem Umstellungsbedarf und etwaigen Neuerungen in internen Prozessen, Geschäftsbeziehungen und Lagerkonstellationen zu befassen. Das Umsatzsteuer-Team der AWB bietet interessierten Unternehmen einen „Quick Fixes“-Workshop an und ist auf vielen Konferenzen und in Seminaren mit Referenten präsent, um über die anstehenden Neuerungen zu informieren. Sprechen Sie uns gern an.

Neben diesem aktuellen Thema finden Sie wie gewohnt die Besprechung relevanter Entscheidungen zum Vorsteuerabzug sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen