Zoll und Außenwirtschaft kompakt

UZK: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte liegen in deutscher Fassung vor

Die delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zum Unionszollkodex liegen mittlerweile in deutscher Fassung vor. Die Europäische Kommission hat die deutschen Übersetzungen der Entwürfe der delegierten Verordnung und der Durchführungsverordnung zum UZK zur Verfügung gestellt. Die Entwürfe der Verordnungen und der Anhänge stehen auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich als Download bereit.

Aktuell besteht für das Europäische Parlament oder den Rat mit einer Frist von zwei Monaten die Möglichkeit, die delegierte Verordnung abzulehnen. Diese Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden. Parlament und Rat können der Verordnung aber auch schon vor Ablauf der genannten Frist zustimmen (siehe hierzu auch AWA Global News vom 03.08.2015 zur entsprechenden Pressemitteilung). Erst wenn die delegierte Verordnung angenommen wurde, kann über die Durchführungsverordnung im Zollkodexausschuss abgestimmt werden.

Links:

Die Durchführungsverordnungen zum Unionszollkodex 

Kommission modernisiert EU-Zollverfahren 

Quellen:

Wirtschaftskammer Österreich 

Europäische Kommission

 

Sonderausgabe „Exportkontrolle aktuell“ September 2015

Am 07.09.2015 veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Sonderausgabe des Informationsdienstes „Exportkontrolle Aktuell“. Dort wird der aktuelle Stand der Embargo-Maßnahmen der EU dargestellt.

Link: Sonderausgabe „Exportkontrolle Aktuell“ v. 07.09.2015

Quelle: BAFA

 

Fragebogen zur Erfassung von Werkzeugmaschinen durch Güterlisten der EU-Verordnungen

Am 14.09.2015 veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Neufassung des Fragebogens zu Software für numerische Steuerungen (Position 2D002). Werkzeugmaschinen können aufgrund bestimmter technischer Parameter von den Güterlisten zu EU-Verordnungen erfasst sein.

Link: Fragebogen zu Software für numerische Steuerungen (Position 2D002) v. 14.09.2015

Quelle: BAFA