Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Sondernewsletter Juni 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BMF hat am 26.05.2017 die langerwartete angepasste Verwaltungsauffassung zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft veröffentlicht. Zuvor hatten der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) in diversen Grundsatzurteilen zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung bezogen. Diese Entscheidungen erforderten eine völlig neue umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Unternehmensgruppen. Einige der nun veröffentlichten Änderungen sind unmittelbar anwendbar – andere (restriktive) Neuerungen sind erst nach einer Nichtbeanstandungsfrist umzusetzen.

Eines jedoch steht außer Frage: Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft in Deutschland ist eine Herausforderung, welche zunehmend an Komplexität gewinnt. Eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht zu erkennen oder sie unzulässig „zu leben“, stellt für Ihre Unternehmensgruppe ein erhebliches steuerliches Risiko dar, weil sie u.a. Einfluss auf die Steuerschuldnerschaft, die Vorsteuerabzugsberechtigung, die steuerliche Haftung und nicht zuletzt auf die Steuererklärungspflichten im Konzern hat.

Informieren Sie sich über die Auswirkungen der Änderungen und möglichen Handlungsbedarf in unserem aktuellen Newsletter!

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen