Umsatzsteuer – VAT

AWB Sondernewsletter Nr. 4/2020

Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um der Wirtschaft Aufwind zu geben, werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt dabei die Maßnahmen, die umgehend greifen sollen.

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29.06.2020 auch der Bundesrat den zahlreichen Steuererleichterungen im Zweiten Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll schon am 01.07.2020 in Kraft treten.

Unter anderem werden folgende steuerlichen Maßnahmen umgesetzt:

  • Die Umsatzsteuersätze werden temporär vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird dauerhaft auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben.

Link

    Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)

     

     

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