Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen Syrien - Auslaufen des Waffenembargos

Im Amtsblatt der EU vom 1. Juni 2013 wurde der Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegenüber Syrien veröffentlicht.

Damit hat der Rat für einen Zeitraum von 12 Monaten erneut restriktive Maßnahmen gegen Syrien gemäß dem Beschluss 2012/739/GASP vom 29. November 2012 erlassen.

Somit wurden Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen, Finanzierungsbeschränkungen für bestimmte Unternehmen, Beschränkungen für Infrastrukturprojekte, Beschränkungen der finanziellen Unterstützung für den Handel, Finanzen, Verkehr, Einreisebeschränkungen sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen erneut beschlossen. Damit gelten weiter umfangreiche Restriktionen gegen Syrien. Wie gleichlautenden Vorabberichten aus der Presse entnommen werden konnte, enthält das neue EU-Embargo nunmehr keine Regelungen mehr über den Export von Rüstungsgütern. Da in diesem Bereich keine Einigung der EU Außenminister erzielt werden konnte, liegt die Entscheidung über etwaige Ausfuhrverbote von Rüstungsgütern nach Syrien nun in der Verantwortung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: EUR-Lex

Link: BESCHLUSS 2013/255/GASP DES RATES vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien