Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur

Das Amtsblatt L 294/1 vom 28.10.2016 enthält die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1821 DER KOMMISSION vom 06.10.2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomen­klatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif.

Die Verordnung über die Kombinierte Nomenklatur (KN) wird im Anhang I geändert. Der Anhang umfasst nunmehr auch die jüngsten Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) sowie die Änderungen infolge des Beschlusses über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA). Darin wird festgelegt, dass eine regelmäßige Überprüfung stattfinden soll, um aufgrund technischer Entwick­lungen oder Änderungen der HS-Nomenklatur neue Waren zu ergänzen.

Ebenso finden Änderungen in Bezug auf Statistiken und Handelspolitik sowie Änderungen aufgrund von Verweisen auf den Unionszollkodex Berücksichtigung.

Die aktuelle Fassung des Anhangs I der KN ist dem Amtsblattseintrag zu entnehmen.

Links

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission v. 06.10.2016

Quelle

EUR-Lex