Syrien: Erweiterung der Sanktionsliste um 10 Personen

Am 27.10.2016 hat der Rat weitere 10 Personen auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Dies geht aus der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1893 DES RATES zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien hervor, die im Amtsblatt L 293/25 veröffentlicht wurde.

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird entsprechend geändert und um die 10 Personen ergänzt. Die Personenangaben können Sie im Detail dem Amtsblatteintrag entnehmen. Auch der GASP-Beschluss 2013/255 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien wird entsprechend geändert.

Links

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1893 des Rates v. 27.10.2016

Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1897 des Rates v. 27.10.2016

Quelle

EUR-Lex