Anhang I der EG-Dual-use-VO aktualisiert

Bei der so genannten Dual-use-Verordnung handelt sich um die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Europäischen Rates. Diese regelt die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Techno­logien mit doppeltem Verwendungszweck.

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird. Eine solche Aktualisierung ergibt sich mit der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2016/1969 vom 12.09.2016.

Die Änderungen dieser Liste erfordern Folgeänderungen in anderen Listen (Anhänge IIa bis IIg sowie Anhang IV). Die aktuelle Fassung der EG-Dual-use-VO können Sie dem Amtsblatt L 307/1 vom 15. November entnehmen. Die Verordnung tritt ab sofort in Kraft.

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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1969 DER KOMMISSION

Quelle

EUR-Lex