Beendigung der TARIC-Maßnahme 465

Mit der ATLAS-Info 1014/14 O 1930 Betrieb – IV 6 – 1014/2014 (ATLAS Einfuhr) vom 02.01.2014 informierte das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) über die TARIC-Maßnahme 465, die Einfuhrgenehmigungen für alle Waren des KN-Codes 2926 9095 forderte. Es war unklar, ob es sich hierbei um einen Fehler handelte, denn nach Rücksprache mit dem ZKA besteht lediglich für Alpha-Phenylacetyl-Acetonitril mit der CAS-Nummer 4468-48-8 eine Genehmigungspflicht.

Mit der ATLAS-Info 1036/14 O 1930 Betrieb – IV 6 – 1036/2014 (ATLAS-Einfuhr) vom 08.01.2014 infomiert das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) nun, dass die Regelungen aus der ATLAS-Info 1014/14 aufgehoben sind. Die Europäische Kommission hat die TARIC Maßnahme 465 und somit die Pflicht zur Anmeldung einer Einfuhrgenehmigung (L 135) für alle Waren des KN-Codes 2926 9095 rückwirkend zum 06.01.2014 beendet.

Für das genehmigungspflichtige Alpha-Phenylacetyl-Acetonitril wurde zum 07.01.2014 eine neue Codenummer 2926 9095 310 geschaffen. Entsprechend den Verordnungen (EU) Nr. 1258/2013 und Nr. 1259/2013 ist an diese Codenummer auch die Pflicht zur Anmeldung einer Einfuhrgenehmigung mit der Unterlagencodierung L135 gebunden worden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)