Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus der Volksrepublik China

Am 23.02.2015 gab die Zollverwaltung folgende Fachmeldung bekannt:

Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen auf Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus der Volksrepublik China

Unterlagencodierung D017

Fotovoltaikmodule aus der Volksrepublik China unterliegen sowohl einem endgültigen Antidumpingzoll (Durchführungsverordnung des Rates (EU) Nr. 1238/2013 vom 2. Dezember 2013) als auch einem Ausgleichszoll (Durchführungsverordnung des Rates (EU) Nr. 1239/2013 vom 2. Dezember 2013).

 Zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldete Einfuhren von Waren, die derzeit unter den KN-Codes ex 8541 40 90 (TARIC-Codes 8541 40 90 21, 8541 40 90 29, 8541 40 90 31 und 8541 40 90 39) eingereiht und von Unternehmen in Rechnung gestellt werden, deren Verpflichtungsangebote von der Europäischen Kommission angenommen wurden und die namentlich im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU genannt sind, können bei Einhaltung gewisser Voraussetzungen von dem mit Artikel 1 der jeweiligen Durchführungsverordnung eingeführten Antidumping-/Ausgleichszoll befreit werden.

Nach Art. 3 Abs. 1 b), c) DVO (EU) Nr. 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 b), c) DVO (EU) Nr. 1239/2013 ist den Zollstellen dazu sowohl die Verpflichtungsrechnung als auch die Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung vorzulegen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 d) DVO (EU) Nr. 1238/2013 und Art. 2 Abs. 1 d) DVO (EU) Nr. 1239/2013 müssen die bei den Zollbehörden angemeldeten und gestellten Waren der Beschreibung auf der Verpflichtungsrechnung genau entsprechen.

Der Beteiligte muss dazu im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) u.a. die Codierung D017 (= Handelsrechnung im Rahmen einer Verpflichtung und Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung, ausgestellt durch CCCME (Anhänge II und III der VO (EU) Nr. 1239/2013, identisch mit den Angaben der Anhänge III und IV der VO (EU) Nr. 1238/2013)) im Unterlagenfeld auf Positionsebene eintragen.

Hinweis: D017 beinhaltet dabei als einzige Codierung zwei Unterlagen, daher sind auch beide Unterlagennummern einzutragen. Anderenfalls kann es zur Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszoll kommen.

Link: Fachmeldung "Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus der Volksrepublik China" vom 23.02.2015

Quelle: www.zoll.de