Elektronische Vorlage von Spediteurbescheinigungen als Alternativnachweis

Am 16.04.2015 hat die Zollverwaltung auf ihrer Website folgende Fachmeldung veröffentlicht: 

Vor dem Hintergrund, dass steuerliche Belege auch auf elektronischem Wege übermittelt werden können und an die Anerkennung von Alternativnachweisen im zollrechtlichen Ausfuhrverfahren keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an steuerliche Belege, ist die elektronische Vorlage von Spediteurbescheinigungen zur Anerkennung als Alternativnachweis im zollrechtlichen Ausfuhrverfahren ab sofort zulässig.

Die Regelungen der Verfahrensanweisung ATLAS Kapitel 4.9.5 werden entsprechend angepasst.

Link: Fachmeldung der Zollverwaltung v. 16.04.2015

Quelle: www.zoll.de