Am 11.04.2017 hat der Europäische Rat als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran seine restriktiven Maßnahmen, die mit der Verordnung (EU Nr. 359/2011 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt sind, bis zum 13.04.2018 verlängert. Diese Maßnahmen umfassen:
Ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf 82 Personen und eine Organisation.
Ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zur internen Repression oder zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs eingesetzt werden kann.
Weiterhin hat der Europäische Rat beschlossen, dass die Einträge zu bestimmten, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführten Personen aktualisiert werden sollten. Die genannte Verordnung regelt die restriktiven Maßnahmen gegen den Iran.
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/685
EU-Pressemitteilung 199/17