Iran: Rat verlängert Sanktionen um ein Jahr

Am 11.04.2017 hat der Europäische Rat als Reaktion auf schwere Menschenrechts­verletzungen in Iran seine restriktiven Maßnahmen, die mit der Verordnung (EU Nr. 359/2011 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt sind, bis zum 13.04.2018 verlängert. Diese Maßnahmen umfassen:

  • Ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf 82 Personen und eine Organisation.

  • Ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zur internen Repression oder zur Überwachung des Telekommunikations­verkehrs eingesetzt werden kann.

Weiterhin hat der Europäische Rat beschlossen, dass die Einträge zu bestimmten, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführten Personen aktualisiert werden sollten. Die genannte Verordnung regelt die restriktiven Maßnahmen gegen den Iran.

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/685
EU-Pressemitteilung 199/17 

Quelle

EUR-Lex