Überarbeitung der Anleitung zum Ausfüllen der Vordrucke 0512 und 0514 (Vordruck 0509)

In den E-VSF-Nachrichten N 49 2013 vom 07. November 2013 gibt die Bundesfinanzverwaltung unter Nr. 258 bekannt, dass die Anleitung zum Ausfüllen der Vordrucke 0512 und 0514 (Vordruck 0509) überarbeitet wurde.

Sie erhalten Zugriff auf den überarbeiteten Vordruck 0509 über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.