Plastic Packaging Tax im Vereinigten Königreich – Handlungsbedarf!?

Am 01.04.2022 wurde im Vereinigten Königreich eine neue Steuer (Plastic Packaging Tax) im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Import von Plastik eingeführt. Die Steuer beträgt 200£ pro Tonne verwendetem Plastik und bezieht sich sowohl auf die Nutzung von Plastik innerhalb der Lieferkette, als auch auf das Plastik, das für das Produkt an sich benötigt wird. Es muss dabei für jedes Einzelteil der Verpackung überprüft werden, ob dieses der Steuer unterliegt. Sobald eine Verpackung aus mindestens 30% wiederverwertetem Plastik besteht, wird diese grds. nicht von der Steuer erfasst.

Unternehmen müssen sich für die Steuer registrieren, wenn sie in den letzten 12 Monaten oder in den nächsten 30 Tagen 10 oder mehr Tonnen Plastik im Vereinigten Königreich hergestellt oder dorthin importiert haben. Die betroffenen Unternehmen können sich ab dem 01.04.2022 für die Steuer registrieren. Verwendet ein Unternehmen eine Verpackung, die zu 30% oder mehr wiederverwertet wurde, muss dieses sich trotzdem registrieren und nachweisen, dass der geforderte Anteil an wiederverwertetem Plastik auch tatsächlich vorliegt.

Damit die Einführung der neuen Steuer möglichst gut funktioniert, müssen die Unternehmen dokumentieren, wie hoch das Gewicht der hergestellten, importierten und exportierten Plastikverpackungen ist.

Das Umsatzsteuer-Team der AWB hilft Ihnen bei etwaigen Fragen oder der erforderlichen Registrierung und Meldung im VK gerne weiter.

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