Inbetriebnahme des Import Control Systems 2 (ICS2) Release 3

Mit dem Import Control System 2 (ICS2) soll das übergeordnete Ziel eines effizienten Risikomanagements erreicht werden, um den Schutz vor Sicherheitsbedrohungen durch Waren, die in die EU gelangen, zu verbessern. Zu diesem Zweck werden die Wirtschaftsbeteiligten dazu verpflichtet, für alle Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, einen Mindestdatensatz an elektronischen Vorabdaten in Form einer elektronischen „Entry Summary Declaration“ (ENS) bereitzustellen. Mit diesen Daten sollen folgende Ziele erreicht werden:

• Verbesserung des Schutzes der EU-Bürger und des Binnenmarktes vor Sicherheitsbedrohungen und -risiken;
• Die EU-Zollbehörden sollen in die Lage versetzt werden, Warensendungen mit hohem Risiko besser zu erkennen und an der geeignetsten Stelle der Lieferkette einzugreifen;
• Unterstützung angemessener und gezielter Zollmaßnahmen an den Außengrenzen in Krisensituationen;
• Erleichterung der grenzüberschreitenden Freigabe für den rechtmäßigen Handel und
• Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden der EU.

Um diese Ziele erreichen zu können, sind gemeinsame technische Infrastrukturen erforderlich. Diese müssen von den einzelnen Mitgliedstaaten geschaffen werden. Die große Herausforderung dabei ist, dass bisher jeder Mitgliedstaat sein eigenes nationales Zollsystem betreibt und es kein europäisches Zollsystem oder einheitliche Schnittstellen gibt. Aus diesem Grund wurde beschlossen, ICS2 schrittweise in drei Phasen (sog. Releases) einzuführen.

Sowohl das Release 1 als auch das Release 2 wurden bereits in Betrieb genommen. Das erste Release betraf die Integration der Kurierdienste im Luftverkehr, das zweite Release die Integration der allgemeinen Luftfracht- und Postdienste im Luftverkehr. Über die Inbetriebnahme des letztgenannten Releases haben wir Sie in unserem AWB-Newsletter Nr. 07/2023 informiert.

Das dritte (und letzte) Release des ICS2 soll nach derzeitigem Stand zwischen dem 01.03.2024 und dem 01.03.2025 in Betrieb genommen werden. Mit dem Release 3 wird der allgemeine Seeverkehr, der allgemeine Straßenverkehr und der Eisenbahnverkehr in das ICS2 integriert. Dieses Release wird daher die meisten Wirtschaftsbeteiligten betreffen und ist somit von großer Bedeutung.

2. Anforderungen von ICS2
Bisher wurden die Daten für die zollinterne Risikoanalyse in Form der summarischen Eingangsanmeldungen (sog. „ESumA“) an das nationale (!) System ATLAS-EAS übermittelt. Zukünftig sind diese Daten für die Entry Summary Declaration“ (ENS) an das sog. „Shared Trader Interface“ (STI) zu übermitteln.

Das „Shared Trader Interface“ (STI) ist eine wesentliche Änderung/Erweiterung des ICS2. Es handelt sich dabei um eine zentrale EU-Meldestelle, die von der Europäischen Kommission betrieben wird. Dies stellt in Zukunft eine wesentliche Vereinfachung für die praktische Abwicklung dar. Bisherige Meldungen des Beförderers der Waren an das nationale Zollsystem des jeweiligen Landes (in DE: ATLAS-EAS) werden künftig über eine EU-Schnittstelle übermittelt. Damit werden die Meldungen zentral an die EU übermittelt.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die fachlichen und technischen Spezifikationen für die ENS-Nachrichten an das STI von den bisherigen Datenanforderungen für die ESumA an ATLAS-EAS abweichen/umfangreicher sein können.

Den Wirtschaftsbeteiligten wird daher empfohlen, sich frühzeitig mit den fachlichen und technischen Anforderungen (Spezifikationen, Codelisten, Datenelementen o.ä.) auseinanderzusetzen. Sofern die technischen Strukturen zum jeweiligen Stichtag im Unternehmen nicht vorhanden sind, kann dies dazu führen, dass Waren evtl. nicht abgefertigt werden können. Daher sollten im Vorfeld Konformitätstests für die Systemanbindung und für die Übermittlung der Daten an die Europäische Kommission durchgeführt werden. Diese Tests sind im Vorfeld mit dem Service Desk Zoll (servicedesk@zoll.bund.de) abzustimmen. Ergänzend wird empfohlen, die entsprechenden Dokumentationen der EU auf CIRCABC zu studieren, um eine reibungslose Datenübermittlung zu ermöglichen (online abrufbar unter diesem Link).

Darüber hinaus sind die Verfahrensunterschiede zu berücksichtigen, die sich aus der Integration von „STI“ anstelle von „ATLAS-EAS“ ergeben. Dies betrifft z.B. die sog. Pre-loading advance cargo information („PLACI“-Meldung) sowie die Möglichkeit des sog. „multiple filings“. Letzteres kann insbesondere hilfreich für sensible Informationen sein, die dem Beförderer nicht zur Verfügung gestellt werden sollen (z.B. EORI-Nummern).

Links:

Inbetriebnahme von ICS2 Release 3

Import Control System 2 - Release 3

Import Control System 2 (ICS2)

Taxation and Customs Union FAQ

ICS2 EO Self-Conformance Documentation

Quelle:

Europäische Kommission

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