Keine vorzeitige Beendigung der EU-Stahlschutzmaßnahmen

Die Kommission hat am 27. Juni 2023 eine Durchführungsverordnung zur Aufrechterhaltung der EU-Stahlschutzmaßnahmen bis zu ihrem Auslaufen am 30. Juni 2024 veröffentlicht. Sämtliche Zollkontingente (TRQ) der Stahlschutzmaßnahmen werden seit dem 1. Juli 2023 weiterhin um 4 % liberalisiert.

Die Durchführungsverordnung folgt auf eine Überprüfung, bei der untersucht wurde, ob eine vorzeitige Beendigung der Schutzmaßnahme, bis Juni 2023, gerechtfertigt war oder nicht. Im Rahmen der Überprüfung, zu der sich die Kommission für 2021 verpflichtet hatte, wurden Rückmeldungen von Stahlverwendern und Stahlherstellern in der EU sowie von Regierungen und ausführenden Herstellern in Drittländern eingeholt.

Der Vorschlag der Kommission, die Maßnahme beizubehalten, wurde von den EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Die Kommission erörterte ihren Vorschlag auch mit mehreren Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen von Konsultationen, die Anfang Juni 2023 gemäß den WTO-Regeln stattfanden.

Mit der Durchführungsverordnung wird die Liste der Entwicklungsländer, die von der Schutzmaßnahme betroffen oder ausgeschlossen sind, auf der Grundlage der neuesten Einfuhrdaten aus dem Jahr 2022 aktualisiert.


Quelle:

No early termination of EU steel safeguard, review concludes

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