Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 3/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unseren Beratungsbereichen Exportkontrolle und Umsatzsteuer.
 

Exportkontrolle

Russland-Embargo: BMWK veröffentlicht Informationaspapier

Wenige Tage nach dem Inkrafttreten des 12. Sanktionspaketes im Zusammenhang mit dem Russland-Embargo der EU nach der VO 833/2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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Umsatzsteuer

EuGH-Urteil vom 18.1.2024, C-791/22 (Hauptzollamt Braunschweig) 

Mit dem Urteil vom 18.1.2024, C-791/22 (Hauptzollamt Braunschweig), hat der EuGH festgestellt, dass der Zollkodex nicht zur Bestimmung des Ortes der Einfuhrumsatzsteuer herangezogen werden kann. Im Sachverhalt geht es um 43 760 in Polen erworbener Zigaretten, auf deren Verpackungen ukrainische und belarussische, aber keine Steuerbanderolen aus Mitgliedstaaten der EU, angebracht waren.

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