Russland-Embargo: BMWK veröffentlicht Informationaspapier

Wenige Tage nach dem Inkrafttreten des 12. Sanktionspaketes im Zusammenhang mit dem Russland-Embargo der EU nach der VO 833/2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Das BMWK stellt klar, dass es Ziel dieser Hinweise ist, Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer bei ihrem Handeln im Einklang mit EU-Sanktionen und insbesondere den Sanktionen gegen Russland zu unterstützen. Die veröffentlichten Hinweise sollen über Risiken informieren, die im Rahmen der sanktionsrechtlich gebotenen unternehmerischen Sorgfaltspflichten  berücksichtigt werden sollten. Die Hinweise sind dabei als unverbindliche und nicht abschließende Unterstützung bei der Sanktions-Compliance exportierender Unternehmen  zu verstehen. Sie spiegeln die aktuell bekannten Erkenntnisse zu  sanktionsrelevanten Risikoindikatoren wider,  werden regelmäßig evaluiert und sollen bei Bedarf inhaltlich angepasst werden.  

Handelsdaten deuten darauf hin, dass sanktionierte Güter in erheblichem Maß aus der EU und damit auch aus Deutschland in bestimmte Drittländer ausgeführt und von dort nach Russland weiter exportiert werden. Die Wirksamkeit der Sanktionen hängt unter anderem davon ab, diesen Beschaffungs- und Umgehungsaktivitäten effektiv entgegenzuwirken.

Das Hinweispapier soll Durchsetzungsmaßnahmen der zuständigen Behörden unterstützen, die sich insbesondere auf Personen und Unternehmen fokussieren, die absichtlich und wissentlich Sanktionen umgehen. Aber auch fahrlässiges Verhalten spielt nach Erkenntnissen des BMWK für den Erfolg der russischen Beschaffung eine große Rolle. Denn Sanktionsumgehungen können nach Aussage des BMWK beispielsweise auch durch eine nur lückenhafte Informationsbeschaffung und nicht ausreichende interne Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtert werden.

Das Papier stellt daher in mehreren Abschnitten folgende Eckpunkte zur Risikobewertung entsprechender Transaktionen heraus, um die Verhinderung von Sanktionsumgehungen zu unterstützen:

I.     Ziele

II.    Sorgfaltspflichten

III.    Risikoindikatoren

  • Grundsätzliches zur Risikoanalyse
  • Kundenbezogene Risikoanalyse
  • Produktbezogene Risikoanalyse
  • Geografische und transaktionsbezogene Risikoanalyse

IV.   Weitergabe von sanktionsrelevanten Informationen an Behörden


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Hinweispapier für Unternehmen

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