Registrierter Ausführer – Elektronische Antragstellung

Die deutsche Zollverwaltung hat zum 25.01.2021 ihr Merkblatt zum registrierten Ausführer (REX) aktualisiert.

Die Änderungen betreffen auch die Form der Antragstellung des REX. Dieser Antrag wurde bisher ausschließlich in schriftlicher Form abgegeben.

Nun ist es möglich, diesen Antrag elektronisch über das EU Trader Portal abzugeben.

Diese Form der elektronischen Beantragung dient als Übergangslösung bis Ende 2022. Ab diesem Zeitpunkt soll es möglich sein, sofern die technischen Voraussetzungen bis dann vorliegen, den Antrag zum REX über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) zu stellen.

Um einen elektronischen Antrag über das EU Trader Portal stellen zu können, sind folgende Informationen erforderlich:

  • EORI-Nummer
  • Zugang zum Uniform User Management (UUM) & Digital Signature (DS) System.

Die Einrichtung eines solchen Nutzerkontos ist in Deutschland mit dem Antragsformular 05700 bei der Generalzolldirektion, Direktion II, Team Stammdatenmanagement - Dienstort Dresden - zu beantragen.

Link

Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU, Version 25.01.2021

Quelle

Zoll.de

 

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