Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Website kürzlich darüber informiert, dass mit In-Kraft-Treten des Unionszollkodex (UZK) zum 01.05.2016 die Bewilligungsvoraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden sind. Die Zollverwaltung ist daher verpflichtet, sämtliche vor dem 01.05.2016 erteilten unbefristeten Bewilligungen bis zum 01.05.2019 neu zu bewerten.
Die Abfrage der im Rahmen der Neubewertung zu prüfenden Bewilligungskriterien erfolgt mit Hilfe sogenannter Fragenkataloge zur Selbstbewertung. Inhalt der Neubewertung ist die Prüfung, ob diese Bewilligungen den Bewilligungskriterien des UZK entsprechen. Die Bewilligungsinhaber werden im 1. Quartal 2017 schriftlich durch das zuständige Hauptzollamt darüber informiert, welche Fragenkataloge für die Neubewertung der Bewilligungen abzugeben sind.
Eine Aktualisierung des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung erfolgte zuletzt im Februar 2017 durch die deutsche Zollverwaltung. Der Fragenkatalog spielt nicht nur beim Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator/AEO) eine große Rolle, sondern auch bei allen Bewilligungen, die auf diesen Kriterien aufbauen. Das gilt auch für die Neubewertung und Neuerteilung von Bewilligungen.
Dazu hat die Generalzolldirektion (GZD) eine Verfügung erlassen, in deren Anhang auch der Differenzfragebogen und die Fragenkataloge zu den einzelnen Kriterien enthalten sind. Auch diese sind auf den neuesten Stand gebracht worden.
In der Praxis bedeutet dies dringenden Handlungs- und Überprüfungsbedarf für betroffene Unternehmen. Ohne ausreichende Bewilligung laufen diese Gefahr, gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen. Der UZK bietet aber auch Chancen, Prozesse zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Mit einer kompakten Analyse und praxisorientierten Handlungsempfehlungen unterstützt Sie der UZK Quick Radar der AWB bei dieser wichtigen Aufgabe.
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Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen
Mitwirkungspflichten und Fragenkataloge
UZK Quick Radar
Quelle
Zoll.de