Neubewertung von Bewilligungen nach dem UZK

Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Website kürzlich darüber informiert, dass mit In-Kraft-Treten des Unionszollkodex (UZK) zum 01.05.2016 die Bewilligungsvoraussetzungen für zollrechtliche Be­willigungen angepasst worden sind. Die Zollverwaltung ist daher ver­pflichtet, sämtliche vor dem 01.05.2016 erteilten unbefristeten Bewilligungen bis zum 01.05.2019 neu zu bewerten.

Die Abfrage der im Rahmen der Neubewertung zu prüfenden Bewilligungskriterien erfolgt mit Hilfe so­genannter Fragenkataloge zur Selbstbewertung. Inhalt der Neubewertung ist die Prü­fung, ob diese Bewilligungen den Bewilligungskriterien des UZK entsprechen. Die Be­willigungsinhaber werden im 1. Quartal 2017 schriftlich durch das zuständige Hauptzollamt darüber informiert, welche Fragenkataloge für die Neubewertung der Bewilligungen abzugeben sind.

Eine Aktualisierung des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung erfolgte zuletzt im Februar 2017 durch die deutsche Zollverwaltung. Der Fragenkatalog spielt nicht nur beim Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator/AEO) eine große Rolle, son­dern auch bei allen Bewilligungen, die auf diesen Kriterien aufbauen. Das gilt auch für die Neubewertung und Neuerteilung von Bewilligungen.

Dazu hat die Generalzolldirektion (GZD) eine Verfügung erlassen, in deren Anhang auch der Differenz­fragebogen und die Fragenkataloge zu den einzelnen Kriterien enthalten sind. Auch diese sind auf den neuesten Stand gebracht worden.

In der Praxis bedeutet dies dringenden Handlungs- und Überprüfungsbedarf für betroffene Unternehmen. Ohne ausreichende Bewilligung laufen diese Gefahr, gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen. Der UZK bietet aber auch Chancen, Prozesse zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Mit einer kompakten Analyse und praxisorientierten Handlungsempfehlungen unterstützt Sie der UZK Quick Radar der AWB bei dieser wichtigen Aufgabe.

Links

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

Mitwirkungspflichten und Fragenkataloge

UZK Quick Radar

Quelle

Zoll.de