Vermittlungsausschuss: Wesentliche Änderungen im Wachstumschancengesetz für die Umsatzsteuer

Aufgrund der Beratungen im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag am 23. Februar 2024 einer geänderten Fassung des Wachstumsgesetzes zugestimmt. Hieraus ergeben sich für die Umsatzsteuer wesentliche Änderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung.


Aus der Neufassung des § 27 Abs. 39 UStG ergibt sich

  • eine Verlängerung der Nutzung von Papierrechnungen oder von nicht zugelassenen elektronischen Formaten auf den eine 31. Dezember 2026 (bisher 31. Dezember 2025);
     
  • eine weitere Verlängerung auf den 31. Dezember 2027 (bisher 31. Dezember 2026) dieser Formate für leistende Unternehmen bis zu einem Gesamtumsatz von 800.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr.


Die Übergangsregelung für die Nutzung des EDI-Verfahrens bleibt unverändert beim 31. Dezember 2027.


Die oben genannten Änderungen ergeben sich vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates. Nach derzeitigem Stand soll das Wachstumschancengesetz am 22. März auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen.
 

Links

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Bundestag stimmt Kompromiss zum Wachstumschancengesetz zu

 

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ihr Ansprechpartner