AWB Sondernewsletter Dezember 2015

Was wird wichtig zum Jahreswechsel?

Das Jahresende naht und damit stellt sich in verschiedenen Bereichen – etwa im Zollrecht, im Verbrauch- und Energiesteuerrecht oder auch in der Umsatzsteuer – die Frage, ob zum Jahreswechsel Verjährung eintreten kann. Handlungsbedarf kann sich beispielsweise hinsichtlich der folgenden Themenfelder ergeben:

  • Anträge auf Entlastung von der Energie- und Stromsteuer: Entlastungsanträge, die das  Veranlagungsjahr 2014 betreffen, sollten Sie bis spätestens zum 31.12.2015 beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Geschieht dies nicht, ist eine Entlastung der Energie- und Stromsteuer ausgeschlossen.
  • Für alle Jahressteueranmeldungen des Jahres 2013, die noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, sollten Sie bis zum 31.12.2015 entsprechende Korrekturanträge beim zuständigen Hauptzollamt einreichen, falls Befreiungstatbestände bisher nicht geltend gemacht wurden.
  • Ebenso sollten Sie prüfen, ob möglicherweise zivilrechtliche Verjährung eintreten kann: Dies betrifft Fälle, in denen zum Jahreswechsel zivilrechtliche Ansprüche verjähren können. Hier sind die Möglichkeiten vielfältig, so dass eine Detailprüfung zu empfehlen ist.
  • Umsatzsteuer/Zoll: Auch im Bereich des Steuerrechts kann eine Verjährung bzw. Änderungssperre eintreten – auch hier gilt es, die Einzelfälle im Auge zu behalten.

Bitte prüfen Sie möglichen Handlungsbedarf und leiten Sie rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ein.

Außerdem möchten wir noch auf weitere Themen hinweisen, die in unseren Beratungsbereichen aktuell wichtig sind und bei denen sich möglicherweise Handlungsbedarf ergibt (siehe Übersicht rechts).

Gerne sind Ihnen die Mitarbeiter der AWB Tax GmbH und der AWB Law GmbH behilflich – wenden Sie sich unter info@awb-international.de oder telefonisch unter 0251 62030690 an uns.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2016!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Nathalie Harksen | Britta Lüger