Eine Ausfuhranmeldung auch bei mehreren Ladeorten möglich

Ausfuhranmeldungen werden i.d.R. bei der Zollstelle abgegeben, die zuständig ist für den Verlade- oder Verpackungsort der Waren.

Werden Teile einer Ausfuhrsendung, bestehend aus mehreren Bestandteilen, aus unterschiedlichen Lagerorten konsolidiert, muss grds. bei jedem Ladeort eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden, da ATLAS nur eine Ausfuhranmeldung pro Ladeort erlaubt.

Die Generalzolldirektion bietet nun eine Lösung für diese Problematik an: Eine einzelne Ausfuhrsendung kann, wenn sie an mehreren Orten im Bundesgebiet auf einen grenzüberschreitenden LKW  beladen wird, bei der zuständigen Zollstelle des letzten Beladeortes angemeldet und gestellt werden. Ermöglicht wird dies durch eine Ausnahmeregelung der Zolldienstvorschrift A 06 10 Abs. 204, die beim zuständigen Hauptzollamt einzeln oder global auf Antrag bewilligt werden kann. Dies ist auch im Rahmen des Verfahrens der vereinfachten Zollanmeldung möglich.

Es gilt allerdings zu beachten, dass dies nicht bei mehreren Ausfuhrsendungen an verschiedene Empfänger (Sammeltransporte) möglich ist.


Quelle:

Ausfuhrerklärungen: Eine Ausfuhranmeldung pro Sendung auch bei mehreren Ladeorten möglich

Link:

IHK Nord Westfalen

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