An­ga­ben zu Kon­si­gna­ti­ons­la­gern (§ 6b UStG) in der Zu­sam­men­fas­sen­den Mel­dung (§ 18a UStG)

Inländischen Unternehmern, die Waren in ein Konsignationslager im EU-Ausland befördern oder versenden und die seit 2020 geltende Vereinfachungsregel nutzen, steht für die Erfüllung der Meldepflichten zur Zusammenfassenden Meldung ab sofort eine Online-Formular bereit. Über das Meldeverfahren informiert ein aktuelles BMF-Schreiben:

Verfahren zur Meldung zur Lieferung von Gegenständen, die im Rahmen eines Konsignationslagers (§ 6b UStG) in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt oder befördert werden und der Abnehmer der Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung feststeht sowie jeder Änderung dieser für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2019.

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BMF-Schreiben v. 28.01.2020

 

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