Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Nr. 1/2021

Zunächst wünschen wir Ihnen noch alles Gute und Gesundheit für 2021.

Mit unserem Newsletter Nr. 1/2021 möchten wir Sie auch im neuen Jahr über Neuigkeiten aus unseren Beratungsbereichen Zoll, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Exportkontrolle informieren.

Im Fokus steht insbesondere das Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich, dessen Verhandlungen am 24.12.2020 erfolgreich beendet wurden und welches seit dem 01.01.2021 vorläufig angewendet wird.

Die Zollfreiheit der Warensendungen wird von der Erfüllung der präferenziellen Ursprungsregeln abhängig gemacht. Die Erreichung der Begünstigung ist somit mit administrativem Aufwand verbunden.

Darüber hinaus plant die EU die Modernisierung weiterer Präferenzabkommen und stellt dies für 20 Handelspartner für September diesen Jahres in Aussicht. Diese moderneren Freihandelsregelungen sollen alternativ neben den bereits bestehenden Abkommensregeln nutzbar sein.

Zudem möchten wir Sie über wesentliche EuGH-Entscheidungen aus dem Umsatzsteuerrecht informieren. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG für WEG ist unionsrechtswidrig (Rs. C-449/17) und der Vorsteuerabzug einer Holding erhält eine neue Wendung (Rs. C-42/19). Besonders hervorzuheben ist aber, dass der EuGH die Rechte der Unternehmer beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren gleich in zwei wichtigen Entscheidungen gestärkt hat (Rs. C-346/19 und Rs. C-371/19).

Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.

Neben diesen aktuellen Themen finden Sie wie gewohnt Hinweise in Kürze zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung.

Das Team der AWB steht Ihnen auch aktuell mit Rat und Tat gern zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Team der AWB