Russland-Embargo – EU veröffentlicht 9. Sanktionspaket

Das 10. Sanktionspaket der EU gegen Russland wurde am 25. Februar 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die verschärften Sanktionen zielen darauf ab, Russland finanziell und wirtschaftlich weiter zu schwächen, um seine militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortsetzung des Angriffskrieges einzuschränken.

Im Rahmen des 10. Sanktionspaketes werden weitere 87 Personen und 34 Organisationen mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren und sie dürfen nicht mehr in die EU einreisen.

Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter werden ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Der Transit von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht. Das Luftfahrtembargo wird ausgeweitet. Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt.

Drei weitere Großbanken werden mit Sanktionen belegt. Zudem werden die Informationspflichten für EU-Banken und -Unternehmen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger über Vermögenswerte von sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU sowie über Vermögenswerte der russischen Zentralbank ausgeweitet.

Darüber hinaus hat die EU am 24. Februar 2023 Sanktionsmaßnahmen gegen Personen und Unternehmen erlassen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten der russischen Söldnergruppe Wagner in Mali, der Zentralafrikanischen Republik und dem Sudan stehen.


Links:

Amtsblatt der Europäischen Union L 059I vom 25. Februar 2023

Zehntes EU-Sanktionspaket gegen Russland

Quellen:

Bundesregierung

EUR-Lex

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