Einführung von Antidumping- und Ausgleichszöllen sowie weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union

Im Dezember 2021 wurden einige Maßnahmen von der Europäischen Kommission eingeführt. Das primäre Ziel dieser ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union auch zukünftig aufrechtzuerhalten.

1.    Maßnahmen zur Prävention von drittländischen „Nötigungsmaßnahmen“

Am 08.12.2021 hat die Generaldirektion Handel einen Vorschlag für eine Verordnung gegen die „Nötigung“ von Drittländern dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Bis dato wurde dieser noch nicht angenommen.

Unter einer „Nötigung“ sind all jene Situationen zu verstehen, in denen Drittländer die Europäische Union und/oder einzelne Mitgliedstaaten zu bestimmten Handlungen/Entscheidungen drängen, indem bestimmte Maßnahmen angewendet/angedroht werden. Durch derartige Druckmittel wird der Entscheidungsspielraum der EU bzw. der einzelnen Mitgliedstaaten eingeschränkt und die Autonomie der EU wird untergraben.

Bsp.: Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung EU

Um den Willen der EU durchsetzen zu können, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.

Primär soll der bilaterale Austausch mit den betroffenen Drittländern gesucht werden, um die betroffenen Maßnahmen einzustellen. Sofern die Maßnahmen nicht eingestellt werden, sind in einem zweiten Schritt vorgeschriebene Gegenmaßnahmen als „ultima ratio“ umzusetzen (Art. 7 ff. VO-Entwurf).

Als mögliche Gegenmaßnahmen sind unter anderem Zusatzzölle und Beschränkungen von Einfuhren aus bestimmten Ländern vorgesehen.

Durch dieses Instrument bekommt die Europäische Kommission die Ermächtigung, Beschränkungen gegenüber Drittländern einzuführen, die sich unangemessen in die politischen Entscheidungen der EU bzw. der einzelnen Mitgliedstaaten einmischen.

Ergänzende Informationen:

Verordnungsvorschlag

Begleitdokument

Verfahrensablauf


2.    Antidumpingzölle/Ausgleichszölle auf Einfuhren von Aluminiumkonverterfolie aus China

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union die endgültigen Antidumpingzölle für Einfuhren von Konverterfolie aus Aluminium mit chinesischem Ursprung veröffentlicht (ABl. L 438/46 v. 08.12.2021). Die Höhe der Antidumpingzölle liegt zwischen 15,4 % und 28,5 %.

Neben den Antidumpingmaßnahmen vom 08.12.2021 (s.o.) wurden für die identischen Waren mit chinesischem Ursprung zugleich Ausgleichszölle veröffentlicht (ABl. L 458/344 v. 22.12.2021).

Die Höhe der kombinierten Zölle liegt zwischen 16,1 % und 46,7 %.

Es ist zu beachten, dass Ausgleichszölle und Antidumpingzölle voneinander differenziert werden müssen. Die gleichzeitige Anwendung erfolgt nur selten, sodass die Bedeutung dieser Maßnahmen an dieser Stelle betont werden soll.

Mithilfe von Ausgleichszöllen sollen staatliche Subventionierungen aus Drittländern beim Import in die EU ausgeglichen werden.

Hiervon sind Antidumpingzölle abzugrenzen. In diesen Fällen liegt keine staatliche Subventionierung vor, sondern ein Preisdumping durch den Hersteller. Antidumpingzölle sollen die Preisspanne zwischen Dumpingwaren und gleichartigen Waren zu Normalpreisen ausgleichen.

Die obigen Antidumpingzölle/Ausgleichszölle sind insbesondere für die Verpackungs- und Elektroauto-Batterieindustrie bedeutsam.

Ergänzende Informationen:

ABl. L 438/46 v. 08.12.2021

ABl. L 458/344 v. 22.12.2021


3.    Antidumpingzölle auf Einfuhren von Windkrafttürmen aus Stahl aus China

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Kommission die endgültigen Antidumpingzölle für Einfuhren von Windkrafttürmen aus Stahl aus der Volksrepublik China veröffentlicht (ABl. L 450/59 v. 16.12.2021). Die Höhe der Zölle beträgt zwischen 7,2 % und 19,2 %.

Ergänzende Informationen:

ABl. L 450/59 v. 16.12.2021


4.    Kommission leitet Umgehungsuntersuchungen gegenüber der Einfuhr von Glasfasergewebe ein

Bereits im April 2020 hat die Europäische Kommission durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/492 (ABl. L 108/1 v. 06.04.2020) Antidumpingzölle für die Einfuhr von bestimmten gewebten und/oder genähten Erzeugnissen aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China und Ägypten eingeführt. Die Antidumpingzölle betragen zwischen 20,0 % und 99,7 %.

Neben den Antidumpingzöllen wurden am 12.06.2020 ebenso Ausgleichszölle auf derartige Waren eingeführt (ABl. L 189/1 v. 15.06.2020). Die Höhe dieser beträgt zwischen 20 % und 69 %.

In Summe betragen die kombinierten Zölle zwischen 40 % und 168,7‬ %.

Daraufhin wurden am 16.12.2021 zwei Anti-Umgehungsuntersuchungen eingeführt. Im Rahmen dieser soll überprüft werden, ob die obigen Waren aus der Volksrepublik China bzw. Ägypten über die Türkei geroutet werden, um die Antidumping- und Ausgleichszölle zu umgehen. Sofern sich der Verdacht erhärten sollte, sind die Maßnahmen auf Einfuhren aus der Türkei auszuweiten.

Ergänzende Informationen:

ABl. L 108/1 v. 06.04.2020

ABl. L 189/1 v. 15.06.2020

ABl. L 448/52 v. 15.12.2021

ABl. L 448/58 v. 15.12.2021

Ihre Ansprechpartner