Update Pan-Europa-Mittelmeer-Zone

Übergangsregeln – Update

Welche Länder die Übergangsregeln untereinander bereits konkret anwenden können, ergibt sich aus der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone.

Im Amtsblatt (EU) Nr. C 492/1 vom 08.12.2021 wurde seitens der Europäischen Kommission mit Mitteilung 2021/C 492/01 eine neue Matrix über die Anwendbarkeit der Übergangsregeln zwischen den anwendenden Vertragsparteien veröffentlicht.

Die Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung zum 16. November 2021 gemäß den Übergangsregeln über den Ursprung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone dar.

Die Tabelle 2 enthält das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung nach den Übergangsregeln.

Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung 2021/C 426/01 (ABl. C 426 vom 21.10.2021, S. 1).

Diese Übergangsregeln können bis auf weiteres optional zu den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewandt werden (s. hierzu Ausgabe Nr. 14/2021 und Ausgabe Nr. 16/2021 des AWB-Newsletters).

Des Weiteren gelten die neuen Ursprungsregeln zwischen der EU und Serbien seit dem 06.12.2021. Bis zur Veröffentlichung dieses Ursprungsprotokolls im Amtsblatt der EU ist der im EU-Portal des Rates veröffentlichte Entwurf des EU-Ratsbeschluss hilfsweise bei der Prüfung der Ursprungseigenschaft heranzuziehen.

Die Annahme der Änderungen der bilateralen Ursprungsprotokolle über Ursprungsregeln mit allen anderen Partnern (Bosnien und Herzegowina, Ägypten, Israel, Kosovo, Libanon, Montenegro, Türkei und Ukraine) ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung.


Links:

Amtsblatt der Europäischen Union C 492/1 v. 08.12.2021

Übersichtsseite der Generaldirektion für Steuern und Zölle „Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung und PEM-Übereinkommen“ mit Guidance-Dokument v. 25.08.2021

Quellen:

EUR-Lex

Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD)

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