Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 16/2021 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zoll.

Zoll

Die Europäische Kommission hat mit zwei Verordnungen Antidumpingmaßnahmen betreffend Einfuhren aus Thailand ausgeweitet. Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2021/1474 und 2021/1475 vom 14.09.2021 hat sie den Antidumpingzoll auf die Einfuhren von „Jumbo Rollen“ und „kleinen Rollen“ mit Ursprung in China auf aus Thailand versandte Folien aus Aluminium ausgeweitet, ob als Ursprungserzeugnisse Thailands angemeldet oder nicht.

Warenverkehr mit den ESA-Staaten: Simbabwe wendet seit dem 1. Juli 2021 für präferenzberechtigte Ausfuhren aus Simbabwe zur Ursprungsdokumentation das System des registrierten Ausführers an. Präferenznachweise werden ausschließlich durch den Ausführer im Rahmen der Selbstzertifizierung ausgefertigt. Seitens der Europäischen Kommission wurde allerdings eine Übergangsregelung bis 26. September 2021 eingeräumt, in der auch die bisherigen Präferenznachweise, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und Erklärung auf der Rechnung eines ermächtigten Ausführers, in der EU für eine Präferenzgewährung anerkannt werden konnten.

Einfuhren von Wein aus Südafrika: Bei der Einfuhr von Wein aus Südafrika ist zu beachten, dass das Department for Agriculture, Forestry and Fisheries (DAFF) in Südafrika sog. Ursprungserklärungen ausfertigt. Derartige Ursprungserklärungen erfüllen nicht die Anforderungen des Protokolls Nr. 1 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits. Dementsprechend darf die Präferenzbegünstigung nicht ausschließlich auf einem solchen Dokument begründet sein. Wenn nur eine solche „Ursprungserklärung“ vorliegt und gerade keines der o.g. Dokumente, ist die Folge, dass der reguläre Drittlandszollsatz bei der Einfuhr in die EU anzuwenden ist. Die deutsche Zollverwaltung spricht Empfehlungen für solche Fälle aus.

Seit dem 01.09.2021 treten sukzessive die modernisierten Ursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum in Kraft. Die Veröffentlichungen der neuen Ursprungsprotokolle erfolgen nach und nach im Amtsblatt der EU. Das Inkrafttreten der Ursprungsprotokolle erfolgt bereits mit Abschluss des jeweiligen schriftlichen Annahmeverfahrens und damit unabhängig von der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Deswegen informiert die Europäische Kommission über den Zeitpunkt der Anwendbarkeit der Übergangsregeln mit den jeweiligen Partnerstaaten. Darüber hinaus ist der ATLAS-Info 0226/21 eine Sonderregelung zu entnehmen, welche TARIC-Unterlagencodierungen für die bereits anwendenden Länder als Ursprungsnachweise beim Import anzumelden sind.


Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.


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