Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 17/2021 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zoll.

Zoll

Update Pan-Europa-Mittelmeer-Zone

Im EU-Amtsblatt finden Sie einige Informationen betreffend die alternativen Ursprungsregeln im Pan-Euro-Med-Raum. Dazu gehören u.a. die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung zum 1. August (alte Zone) sowie zum 1. September (Update-Länder). Außerdem wurden neue Ursprungsprotokolle veröffentlicht (EU – Island und EU – Georgien). Welche Länder die Übergangsregeln untereinander bereits konkret anwenden, können Sie ebenfalls dem EU-Amtsblatt entnehmen.

Codierungen für die Art des Geschäfts –
Änderungen im Bereich der Einfuhr ab dem 15.01.2022

Eine ATLAS-Meldung informiert darüber, dass grundsätzlich ab dem 01.01.2022 bei der Erstellung der Zollanmeldung für das Datenelement „Art des Geschäftes“ abweichende Codierungen zu beachten sind. Technisch bedingt können diese in ATLAS erst ab dem 15.01.2022 genutzt werden. Folglich sind die aktuellen Codierungen vorerst weiter zu verwenden.

 

 

 

 

Zolltarifrechtliche Neuerungen 2022

Die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) wurde veröffentlicht. Die Änderungen gelten ab dem 01.01.2022. Neben den Änderungen der KN ist zu berücksichtigen, dass ab dem kommenden Jahr das Harmonisierte System (HS) 2022 gilt. Durch die Änderungen des HS sollen technische Fortschritte und geänderte Handelsmuster berücksichtigt werden. Unser Rat: Prüfen Sie, ob und wie sich das HS 2022 auf Ihre zolltarifrechtliche Abwicklung auswirkt.

Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse aus China

Die Europäische Kommission hat am 12. Oktober 2021 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmten flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in China eingeführt. Dieser wurde allerdings ab dem 12.10.2021 für die Dauer von neun Monaten ausgesetzt. Änderungen vorbehalten, werden die endgültigen Antidumpingzölle daher erst ab dem 11. Juli 2022 gelten.

Weiterhin informieren wir Sie in unserem Newsletter zu einem EuGH-Urteil zu rückwirkenden Bewilligungen.


Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.


Das Team der AWB steht Ihnen mit Rat und Tat gern zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

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