Update Pan-Europa-Mittelmeer-Zone

Diagonale Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone: Veröffentlichung einer neuen Matrix

Die EU-Kommission hat eine neue Mitteilung zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht.

Im Amtsblatt (EU) Nr. C 418/24 vom 15.10.2021 wurde seitens der Europäischen Kommission mit Mitteilung 2021/C 418/24 eine neue Matrix veröffentlicht.

Die Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 1. August 2021 dar.

Die Tabellen 2 und 3 enthalten das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.

Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung 2020/C 322/03 (ABl. C 322 vom 30.9.2020, S. 3).


Übergangsregeln – Update

Hinsichtlich der sukzessiven Veröffentlichung der neuen Ursprungsprotokolle im Amtsblatt der EU gibt es folgende Neuigkeiten:

Zum einen wurde mit Beschluss Nr. 1/2021 (ABl. EU 2021 Nr. L 381/1) das neue Ursprungsprotokoll im Warenverkehr EU – Island im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Zum anderen wurde mit Beschluss Nr. 1/2021 (ABl. EU 2021 Nr. L 381/78) das neue Ursprungsprotokoll im Warenverkehr EU – Georgien im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Diese Übergangsregeln der neuen Anlage A können bis auf weiteres optional zu den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewandt werden (s. hierzu Ausgabe Nr. 14/2021 und Ausgabe Nr. 16/2021 des AWB-Newsletters).

Welche Länder die Übergangsregeln untereinander bereits konkret anwenden können, ergibt sich aus der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone.

Im Amtsblatt (EU) Nr. C 426/1 vom 21.10.2021 wurde seitens der Europäischen Kommission mit Mitteilung 2021/C 426/1 eine eigenständige Matrix über die Anwendbarkeit der Übergangsregeln zwischen den anwendenden Vertragsparteien veröffentlicht.

Die Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung zum 1. September 2021 gemäß den Übergangsregeln über den Ursprung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone dar.

Die Tabelle 2 enthält das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung nach den Übergangsregeln.


Links:

Amtsblatt der Europäischen Union C 418/24 v. 15.10.2021
Amtsblatt der Europäischen Union C 426/1 v. 21.10.2021
Amtsblatt der Europäischen Union L 381/1 v. 27.10.2021
Amtsblatt der Europäischen Union L 381/78 v. 27.10.2021

Quelle:

EUR-Lex