ATLAS-Ausfuhr: Neue Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr und EMCS (ATLAS-Info 566/24)

Am 12.02.2024 wurde die Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr und EMCS in Betrieb genommen. Damit wurde der bisherige manuelle Datenabgleich des Benutzers im Rahmen der Überführung des Ausfuhrvorgangs weitestgehend abgelöst.

Dadurch ergeben sich einige Neuerungen bei der Ausfuhranmeldung. Um verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung ausführen zu können, übermittelt der Anmelder oder Zollvertreter die Ausfuhranmeldung an die für ihn zuständige Ausfuhrzollstelle. Dabei muss die Angabe der Ausfuhrzollstelle in der Ausfuhranmeldung und im elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) übereinstimmen.

In der Ausfuhranmeldung ist in der Datengruppe „Vorpapier“ (Position) im Datenfeld „Art“ der Wert „C651“, im Datenfeld „Referenznummer“ der „Administrative Referenzcode (ARC)“ und im Datenfeld „Positionsnummer“ die jeweilige „Positionsnummer des e-VD“ anzugeben.

In einem Ausfuhrvorgang können mehrere EMCS-Vorgänge angemeldet werden. Jedoch können die Positionen eines EMCS-Vorgangs nicht auf mehrere Ausfuhranmeldungen aufgeteilt werden, mehrere Positionen eines EMCS-Vorgangs in einer Position der Ausfuhranmeldung zusammengefasst werden oder eine Position eines EMCS-Vorgangs auf mehrere Positionen einer Ausfuhranmeldung aufgeteilt werden.

Bei der Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Ausfallverfahren ist in der Datengruppe „Vorpapier“ (Position) im Datenfeld „Art“ der Wert „C658“ und im Datenfeld „Referenznummer“ die „Bezugsnummer“ einzutragen, die der Versender für das Ausfalldokument vergeben hat. Im Datenfeld „Positionsnummer“ wird die laufende Nummer der referenzierten Warenposition angegeben. Unter „Zusätzliche Angaben“ ist zur Zuordnung des EMCS Ausfalldokuments die „Verbrauchsteuernummer des Versenders“ und die „Ticketnummer für den Ausfall“ einzutragen.

Die Nicht-Annahme oder Nicht-Überlassung der Ausfuhranmeldung infolge des negativen automatisierten Abgleichs oder die Ungültigerklärung wird dem Teilnehmer mit der Nachricht „Rückweisungsmitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REJ) mitgeteilt.

Die festgestellten fehlerhaften Datengruppen / Datenfelder werden im Datenfeld „FEHLER / Zeiger“ bezogen auf die Anmeldenachricht E_EXP_DAT angezeigt. Die genauen Gründe für die Diskrepanzen zwischen der Ausfuhranmeldung und dem e-VD werden im Datenfeld „FEHLER / Text“ pro Ausfuhrposition angezeigt.

Eine Ausnahme vom negativen Abgleich liegt bei der Angabe eine Ausfalldokuments EMCS (Wert „C658“) vor. Bei der Anzeige des Hinderungsgrundes „Vorgang unbekannt (ARC nicht registriert)“ besteht die Möglichkeit, dass die Daten im EMCS System noch nicht vorliegen, sofern die Nachtragung der Daten des Ausfalldokuments vom Teilnehmer noch nicht elektronisch erfolgt ist. Ein systemseitiger Datenabgleich führt hier zu dem Hinderungsgrund „Vorgang unbekannt (ARC nicht registriert)“. Im einstufigen Verfahren und Normalverfahren (ohne Bewilligung CCL) ist ein manueller Datenabgleich vom Benutzer mit dem Ausfalldokument erforderlich. 

Praxishinweis:
Aufgrund einer Abhängigkeit durch den automatisierten Datenabgleich hat ein negatives Ergebnis hinsichtlich der Nicht-Annahme / Nicht-Überlassung des Ausfuhrvorgangs Einfluss auf den gesamten Ausfuhrvorgang.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung dürfen nicht mit Sammelwarennummern angemeldet werden.

Für weitergehende Informationen zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung mit EMCS ist auf die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS zu verweisen.

Quellen
Atlas-Info 566/24: Ausfuhr: Schnittstelle AES/EMCS

 

Ihre Ansprechpartner