BFH in Kürze

Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung (BFH, Beschl. v. 03.02.2016, XI B 53/15)

Quelle: BFH


Steuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils – Änderung nach § 174 Abs. 4 AO steht Verböserungsverbot nicht entgegen (BFH, Urt. v. 18.02.2016, V R 53/14)

Die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache (Buch) kann Gegenstand einer Lieferung sein (Änderung der Rechtsprechung). Diese Lieferung ist trotz fehlenden Buchnachweises steuerfrei, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wurde.

Quelle: BFH


Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste (BFH, Beschl. v. 24.02.2016, VII R 7/15)

Für stromsteuerrechtliche Zwecke ist von einem einzigen Versorgungsnetz auszugehen, das nicht in verschiedene Teilnetze aufgespalten werden kann. Ein Versorgungsnetz liegt nicht vor, wenn ein Stromnetz ausschließlich dem Eigenverbrauch von Eigenerzeugern nach § 2 Nr. 2 StromStG dient. Sofern ein Versorger mehrere Betriebsstätten mit entsprechenden Verbrauchsstellen unterhält, gehören sämtliche Stromleitungen und Umspannvorrichtungen unabhängig davon zum Versorgungsnetz, ob in den Betriebsstätten Strom von Dritten oder vom Versorger selbst entnommen wird.

Quelle: BFH


Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG) (BFH, Urt. v. 18.11.2015, XI R 38/14)

Quelle: BFH


Beurteilung der Unternehmereigenschaft von durch eine Agentur vermittelten ausländischen Pflegekräften – Bindung des BFH an die Würdigung des FG (BFH, Urt. v. 11.11.2015, V R 3/15)

Quelle: BFH

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