BMF in Kürze

BMF zum Steuersatz für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern

Das BMF hat mit Schreiben vom 20.04.2016, III C 2 - S-7225 / 12 / 10001 darüber informiert, dass Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen.

Quelle

BMF-Schreiben v. 20.04.2016

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