Freihandelsabkommen und Zollpräferenzen: Rückblick 2016 und Ausblick 2017

Das Jahr 2016 hat einige neue Gestaltungsmöglichkeiten für das Zollpräferenzrecht gebracht: Neue Freihandelsabkommen mit dem Kosovo, Côte d’Ivoire und den SADC-Staaten (Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland ermöglichen nun auch für den Handel mit diesen Ländern den gegenseitigen zollbegünstigten Warenverkehr.

Für das Jahr 2017 ist mit der Einführung des registrierten Ausführers (REX) im Rahmen der Handelsbeziehungen mit den Ländern des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) eine erhebliche Neuerung geplant. Das System des registrierten Ausführers soll die Ausstellung formeller Bescheinigungen gänzlich abschaffen. Die Registrierung bei einer Behörde reicht dann schon, um selbst Ursprungserklärungen abgeben zu können. Die Umstellung vom bisherigen auf das System des registrierten Ausführers beginnt sukzessive ab dem 01.01.2017, wobei die Registrierung in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 01.01.2017 beginnen wird. Die Registrierung als registrierter Ausführer in der EU kann etwa dann Sinn machen, wenn in einem APS-Staat die Möglichkeit der bilateralen Ursprungskumulierung mit EU-Ursprungswaren genutzt wird, der EU-Exporteur also als Vorlieferant handelt.

Auch an anderer Stelle werden künftig nur noch Ursprungserklärungen zulässig sein: Das Ursprungsprotokoll zum „Comprehensive Economic Trade Agreement“ (CETA), das seitens der EU und Kanada bereits unterzeichnet wurde und voraussichtlich am 02.02.2017 das EU-Parlament passieren wird, sieht ebenfalls keine formellen Nachweise vor. Dieses neue Abkommen wird, sobald das Europaparlament seine Zustimmung erteilt hat, im Laufe des Jahres 2017 für vorläufig anwendbar erklärt werden. Mit CETA werden 99 % der Zölle zwischen der EU und Kanada abgebaut werden, was EU-Exporteuren von Industrie- und Agrarerzeugnissen Einsparungen von über 500 Mio. € ermöglichen würde.