Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich

Am 21. Dezember 2023 hat der Partnerschaftsrat Europäische Union – Vereinigtes Königreich einen Beschluss Nr. 1/2023 zur Verlängerung hinsichtlich der vorläufigen erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge angenommen. Der Verlängerungsbeschluss trat am selben Tag in Kraft. 


Durch den Beschluss werden die Ursprungsregelungen des Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich, die ursprünglich bis zum 31.12.2023 Anwendung finden sollten, nun einmalig bis zum 31.12.2026 verlängert. 


Die vorläufigen erzeugnisspezifischen Regelungen für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge sind in Anhang 5 des Handels- und Kooperationsabkommens aufgeführt. Ab dem 01.01.2027 gelten die in Anhang 3 des Handels- und Kooperationsabkommens aufgeführten erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge.


Mit den im Handels- und Kooperationsabkommen festgelegten energiespezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge sollen Anreize für Investitionen in eine Herstellungskapazität in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich geschaffen werden. Durch die vorgesehene Änderung soll die Möglichkeit weiterer Änderungen der Ursprungsregelungen für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge bis zum 01.01.2032 beseitigt werden. Die Verlängerung der vorläufigen Ursprungsregelungen für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge ist notwendig, um die umfangreichen Investitionspläne in den Ausbau der Batterie- und Elektrofahrzeugherstellung umzusetzen, die unter anderem aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und der COVID-19-Pandemie nur verlangsamt umgesetzt werden konnten. 


Eine erneute Verlängerung der ursprünglichen Ursprungsregelungen wird nicht in Betracht gezogen
 

Quellen

Abkommen über Handel und Zusammenarbeit 

Beschluss Nr. 1/2023 des Partnerschaftsrates vom 21. Dezember 2023 

Beschluss (EU) 2023/2921 vom 21. Dezember 2023 

Zollfachmeldung v. 13.11.2023

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