Zoll und Außenwirtschaft kompakt

ATLAS-Fehler bei der Aussetzung der Entrichtung von Antidumping-/Ausgleichszoll für untersuchte Parteien

Derzeit wendet ATLAS TARIC-Maßnahmen zur Aussetzung der Entrichtung von Antidumping-/Ausgleichszoll für untersuchte Parteien (Maßnahmeart 555) fälschlicherweise nicht an, wenn diese Maßnahmen im TARIC als noch im Entwurfsstadium befindlich hinterlegt sind, erkennbar am Präfix „C“ der Nummer der zugrundeliegenden Rechtsvorschrift.
Der Fehler wird voraussichtlich mit dem nächsten Wartungsfenster am 10.06.2017 behoben werden. Bis dahin wird untersuchten Parteien empfohlen, Waren, die Antidumping-/Ausgleichszoll unterliegen, außerhalb ATLAS abzufertigen, um die Erhebung von endgültigem Antidumping-/Ausgleichszoll zu vermeiden. Andernfalls muss zwingend ein Zusatzcode passend zu einer Maßnahme Endgültiger Antidumping-/Ausgleichszoll (Maßnahmeart 552) angemeldet werden, sonst wird die Zollanmeldung von ATLAS abgewiesen. Über die Fehlerbehebung wird gesondert informiert werden.

Quelle

ATLAS – Info 1729/17 v. 27.04.2017


De-Mail-Einführung beim Zoll

Die Zollverwaltung bietet seit dem 02.05.2017 für die Generalzolldirektion sowie alle Hauptzollämter und Zollfahndungsämter die De-Mail als zusätzlichen Kommunikationsweg an.
Die De-Mail stellt eine Erweiterung der etablierten E-Mail-Kommunikation dar. Sie verbindet die bekannte E-Mail-Technologie mit zusätzlichen Funktionalitäten:

 

  • Die Identität der Kommunikationspartner kann zweifelsfrei nachgewiesen werden.
  • Über De-Mail abgegebene Willenserklärungen sind rechtlich verbindlich.
  • Der Zugang einer De-Mail ist nachweisbar.

Damit lassen sich zum Beispiel Einschreiben mit Rückschein oder auch Anträge und Unterlagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis elektronisch per De-Mail abbilden. Wenn Sie der Zollverwaltung eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Quelle

www.zoll.de, Meldung vom 02.05.2017


Neuer Vorteil für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO): Frühzeitige Mitteilung einer Beschaumaßnahme

Der Art. 38 Abs. 6 Unionszollkodex (UZK) i.V.m. Art. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/446 der Kommission (DA) sieht verschiedene Begünstigungen bei der Risikobewertung und der Kontrolle von Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) vor.
Gemäß Art. 171 UZK kann eine Zollanmeldung vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben werden. Sollte dies der Fall sein und soll die Warensendung beschaut werden, ist gem. Art. 24 Abs. 3 DA dem AEO diese Entscheidung vor Gestellung der Waren mitzuteilen, soweit die durchzuführenden Kontrollen oder deren Ergebnisse durch die Vorabmitteilung nicht beeinträchtigt werden.

Diese Begünstigung stellt einen neuen Vorteil für den AEO gegenüber anderen Wirtschaftsbeteiligten dar und wird, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, einem AEO gewährt, unabhängig davon, ob er Anmelder oder Vertreter ist. Die nationale Gewährung dieses Vorteils für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte befindet sich nun in der Umsetzung und kommt allen Bewilligungsarten des AEO zugute.

Quelle

www.zoll.de, Meldung v. 11.05.2017


EU gewährt Sri Lanka leichteren Zugang zum Binnenmarkt als Anreiz für Reformen

Die Abschaffung von Zöllen geht mit einer genauen Überwachung von Sri Lankas Engagement in Sachen nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung einher.

Die Europäische Union schafft ab Freitag, den 19.05.2017 einen beträchtlichen Teil der verbleibenden Einfuhrzölle ab, die auf Waren aus Sri Lanka erhoben werden. Im Gegenzug hat sich das Land dazu verpflichtet, 27 von ihm ratifizierte internationale Übereinkommen über Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung auch umzusetzen.

Diese einseitigen Handelspräferenzen werden zu einer vollständigen Abschaffung der Zölle bei 66 % der Tariflinien führen. Sie gelten für eine breite Produktpalette, unter anderem für Textilien und Fischereierzeugnisse.
Diese Präferenzen fallen unter die als „APS+“ bekannte Sonderregelung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU. Damit werden Entwicklungsländer unterstützt, indem zum einen ihre wirtschaftliche Entwicklung durch verstärkten Handel mit Europa gefördert wird und zum anderen Anreize geschaffen werden, damit sie konkrete Maßnahmen für eine nachhaltigere Entwicklung ergreifen.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte dazu: „Durch die Gewährung von APS+ soll Sri Lanka die Möglichkeit erhalten, sich wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Dafür sollen mehr und bessere Arbeitsplätzen für alle Menschen im Land auf einer soliden Grundlage geschaffen werden, die Fortschritte bei den Menschen- und Arbeitnehmerrechten bringt und ökologisch nachhaltig ist. Die Europäische Union signalisiert damit auch ihr Vertrauen darauf, dass die Regierung Sri Lankas weiterhin Fortschritte bei der Umsetzung der internationalen Übereinkommen erzielen wird. Dabei machen wir uns aber nicht vor, dass alles in bester Ordnung ist. Die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes zur Terrorismusprävention (Prevention of Terrorism Act) muss noch abgeschlossen werden. Es gibt immer noch zu viele Fälle von Folter, noch immer werden Kinder zwangsverheiratet, und nach wie vor gibt es Gesetze, die Teile der sri-lankischen Gesellschaft diskriminieren. Wir wollen, dass diesen Praktiken ein Ende gesetzt wird. Die EU wird eng mit der Regierung und nichtstaatlichen Organisationen zusammenarbeiten, um die Fortschritte genau zu überwachen.“

Wenn die EU den Zugang zu APS+ gewährt, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das begünstigte Land die 27 internationalen Übereinkommen bereits völlig zufriedenstellend umsetzt. Die Regelung bietet stattdessen im Gegenzug für weitere Fortschritte bei der vollständigen Umsetzung dieser Übereinkommen den Anreiz eines besseren Zugangs zum EU-Markt für die Exporteure des Landes.

Es bedeutet auch, dass die EU mit dem begünstigten Land in allen Bereichen, in denen die Umsetzung nicht zufriedenstellend ist, zusammenarbeiten kann. Die EU wird die für Sri Lanka geltenden Zölle beseitigen und gleichzeitig in enger Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern die Fortschritte des Landes in Sachen nachhaltigere Entwicklung, Wahrung der Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung konsequent überwachen.

Ferner arbeitet die EU mit der Regierung Sri Lankas zusammen, um die Entwicklung von KMU zu fördern und diese besser für die Ausfuhr auf den europäischen Markt aufzustellen. Die EU wird auf der Grundlage der bestehenden Zusammenarbeit mit der Regierung und Partnern aus der Zivilgesellschaft dafür sorgen, dass möglichst breite Schichten der Bevölkerung von den Vorteilen von APS+ profitieren. Dazu gehören die Gemeinschaften im Norden und Osten des Landes, die am stärksten durch den Bürgerkrieg betroffen waren, und Gebiete im Süden des Landes, die seit jeher die ärmsten sind.

Hintergrund
Die Regierung Sri Lankas hat APS+ im Juli 2016 beantragt. Mit dem jetzigen Beschluss wird bestätigt, dass Sri Lanka die in der betreffenden EU-Verordnung festgelegten Gewährungskriterien für APS+ erfüllt. Sri Lanka profitiert ab dem 18.05.2017 von den Präferenzen gem. APS+.

Sri Lanka kam bereits in der Vergangenheit in den Genuss von APS+. 2010 beschloss die EU jedoch, die Präferenzbehandlung für Einfuhren aus Sri Lanka auszusetzen, da die Regierung gegen gemeldete Menschenrechtsverletzungen nicht vorgegangen war. Im Jahr 2015 brachte die neue sri-lankische Regierung umfassende Reformen auf den Weg, mit denen die nationale Aussöhnung, die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung angestrebt werden soll.

Sri Lanka hat wichtige Schritte zur Verbesserung der Staatsführung und Achtung der Menschenrechte unternommen. So bringt beispielsweise die 19. Verfassungsänderung beträchtliche Fortschritte. Damit wurde etwa die Unabhängigkeit von maßgeblichen Einrichtungen wie der nationalen Menschenrechtskommission wiederhergestellt. Sri Lanka hat auch Maßnahmen in folgender Hinsicht ergriffen:

  • Gewährleistung der Untersuchung in Fällen vermisster Personen
  • besserer Zeugen- und Opferschutz
  • Freilassung von Personen, die auf der Grundlage der umstrittenen Antiterrorgesetze festgehalten wurden
  • Bekämpfung von Kinderarbeit

Ferner hat Sri Lanka die Beziehungen zu den Institutionen der Vereinten Nationen wiederaufgenommen, insbesondere dem UN-Menschenrechtsrat. In diesem Gremium hat sich das Land zur Förderung der Aussöhnung, der Rechenschaftspflicht und der Menschenrechte verpflichtet. Zudem hat Sri Lanka einen Großteil seiner Millenniumsentwicklungsziele erreicht, vor allem in Sachen Gesundheit, Bildung und Gleichstellung der Geschlechter.
Bei anderen Problembereichen sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich:

  • Sri Lanka muss sicherstellen, dass seine Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung voll und ganz mit den internationalen Menschenrechtsübereinkommen konform sind.
  • Am dringendsten muss die Folter durch Sicherheitskräfte endgültig verboten und die hier herrschende Straffreiheit beendet werden.

Des Weiteren muss die Regierung politische und legislative Verfahren zu Verbesserung der Rechte von Frauen und Kindern verabschieden, beispielsweise im Hinblick auf Diskriminierung, häusliche Gewalt, ein Mindestalter für die Eheschließung und sexuelle Ausbeutung. Auch Schikanen gegen Gewerkschaften müssen beendet werden.

In all diesen Fällen wird durch die Überwachung im Rahmen des APS+ sichergestellt, dass weiterhin erfreuliche Fortschritte erzielt werden.

Die EU ist Sri Lankas größter Exportmarkt, auf den beinahe ein Drittel aller Ausfuhren des Landes weltweit entfällt. Das Volumen des bilateralen Handels lag 2016 bei knapp 4 Mrd. EUR. Dabei wurden aus Sri Lanka Waren im Wert von 2,6 Mrd. EUR in die EU eingeführt, vorrangig Textilien sowie Waren aus Kautschuk und Maschinen.

Gegenwärtig gibt es neun Begünstigte von APS+: Armenien, Bolivien, Kap Verde, Kirgisistan, die Mongolei, Pakistan, Paraguay, die Philippinen und Sri Lanka.

Quelle

EU-Rapid v. 17.05.2017

 

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