Zoll und Außenwirtschaft kompakt

Iran: Aktualisierung der Güterlisten

Im Amtsblatt L 221/1 vom 16.08.2016 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1375 der  Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen den Iran veröffentlicht. Demnach werden in der Verordnung 267/2012 die Anhänge I, III und VIIB geändert.  

Anhang I umfasst die in der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) aufgeführten Artikel, einschließlich Gütern, Technologien und Software. Anhang III umfasst die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes (MTCR) erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien. Die Anhänge I und III werden durch Informationen ergänzt, die eine bessere Identifizierung der in diesen Anhängen aufgeführten Güter erlauben.

Bestimmte technische Änderungen werden in Anhang VIIB vorgenommen. Anhang VIIB enthält eine Liste von Grafiten und Metallen in Roh- oder Halbzeugform.

Link

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1375 der Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Quelle

EUR-Lex


BAFA aktualisiert länderbezogene Embargoübersicht

In regelmäßigen Abständen aktualisiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seine länderbezogene Embargoübersicht. Die jüngste Aktualisierung (Stand 01.08.) hat das BAFA online zur Verfügung gestellt.

Das Merkblatt skizziert die Grundzüge der Embargoregelungen im Außenwirtschaftsverkehr mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlagen und Umfang der Beschränkungen. Nicht berücksichtigt werden die personenbezogenen Embargos zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie die EU-Verordnungen, durch die lediglich eine Änderung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erfolgt. Ebenfalls lässt die Übersicht die in einzelnen Embargoverordnungen angeordneten Umgehungsverbote unbeachtet und enthält keine Darstellung etwaiger Ausnahmen von den angeordneten Beschränkungen im Einzelfall, inkl. Regelungen zur Erfüllung von Altverträge

Links

Übersicht über die länderbezogenen Embargos

Quelle

BAFA


ATLAS-Info zu AES und Aufschub-BIN

Die ATLAS-Info 2947/16 des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) informiert über die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Güter an den in der Genehmigung genannten Empfänger oder Endverwender in ATLAS-Ausfuhr sowie über das Gültigkeitsende alter Aufschub-BIN.

Ab 21.08.2016 ist es in ATLAS-Ausfuhr möglich, eine unmittelbare Lieferung auch an den in der Genehmigung genannten Empfänger anzumelden.

Außerdem werden in der ATLAS-Info 2947/16 Aufschubkonto-Inhaber, denen nach dem 10.03.2012 keine neue Aufschub-BIN mitgeteilt wurde, dazu aufgefordert, einen Antrag mit dem Vordruck 0873 (mit Code A im Feld 7 – Neuvergabe) zu stellen. Des Weiteren kann dieser Antrag nun auch online unter www.internetantrag-abin.zoll.de/iab/content.do

Link

ATLAS-Info 2947/16

Quellen

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

www.zoll.de


Warenverkehr mit Westjordanland und dem Gaza-Streifen

Die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) andererseits wurden durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt. Dies ist dem Beschluss Nr. 1/2016 vom 18. Februar des gemischten Ausschusses EU-PLO zu entnehmen (Amtsblatt (EU) Nr. L 205/24 vom 30.07.2016).

Hiernach sind seit dem 01.03.2016 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.02.2013, anzuwende

Links

Warenverkehr mit Westjordanland und dem Gaza-Streifen

Beschluss Nr. 1/2016 des Gemischten Ausschusses EU-PLO vom 18. Februar 2016

Quellen

www.zoll.de

EUR-Lex


EZT-online: Benutzerhandbuch veröffentlicht

Die Zollverwaltung hat das aktuelle Benutzerhandbuch für den elektronischen Zolltarif (EZT-online) veröffentlicht und als Download zur Verfügung gestellt (Stand: 19.08.2016). Das Benutzerhandbuch hilft beim Arbeiten mit der EZT-Datenbank.

Die EZT-online Auskunftsanwendung beinhaltet alle relevanten Informationen aus dem Bereich Zolltarif (Kombinierte Nomenklatur, TARIC, Erläuterungen) sowie der weiteren Zollvorschriften (z. B. Anhänge ZC 8a/ ZC 8b, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Verbote und Beschränkungen, Verbrauchsteuerrecht). Sie wird innerhalb der Zollverwaltung über das Intranet und außerhalb der Verwaltung kostenfrei über das Internet angebote

Wichtiger Hinweis

Als besonderen Hinweis gibt die Zollverwaltung im Handbuch an, dass im EZT-online zur Zeit bei einigen Warenbeschreibungen Sonderzeichen - z.B. in Formeln - nicht korrekt angezeigt werden, weil sie von der EU-Kommission nicht richtig übermittelt werden.

Link

EDIFACT-Implementierungshandbücher und andere Handbücher (letzter Eintrag unter "Allgemeines" – Benutzerhandbuch EZT-Online)

Quelle

www.zoll.de 

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