Die Europäische Union nutzt erstmals „Menschenrechts-Sanktions-VO“

Mit der Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 („Menschenrechts-Sanktions-VO“) hat die Europäische Union nun erstmals einen Sanktionsmechanismus geschaffen, mit dem gezielt restriktive Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und -verstöße ergriffen werden können. Mit dem neuen personenbezogenen In­stru­ment kön­nen Ein­rei­se­ver­bo­te ver­hängt und Ver­mö­gen in der EU ein­ge­fro­ren wer­den.

Die USA hatten mit dem „Magnitsky Act“ bereits im Jahr 2012 ein solches Sanktionsregime im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen geschaffen. Auch das Vereinigte Königreich hat im Sommer 2020 mit dem „The Global Human Rights Sanctions Regulations“ ein eigenes „Magnitsky-Gesetz“ verabschiedet und auf dieser Grundlage personenbezogene Sanktionen verhängt. Ebenso richtet sich das Sanktionsinstrument „The Global Human Rights Sanctions Regulations“ des Vereinigten Königreichs gezielt gegen individuelle und institutionelle Akteure.

Die EU hat als Reaktion auf die In­haf­tie­rung des Kreml­kri­ti­kers Ale­xej Na­walny nun erstmals die „Menschenrechts-Sanktions-VO“ eingesetzt und vier ranghohe russische Staatsfunktionäre mit Sanktionen belegt. Nur kurze Zeit spä­ter ver­häng­ten auch die USA neue Sank­tio­nen gegen russische Personen.

Nawalny Anfang Februar in Moskau verurteilt

Der Oppositionspolitiker Alexej Nawalny war Anfang Februar in Moskau aufgrund angeblicher Verstöße gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren zu einer mehrjährigen Lagerhaft verurteilt worden. Die Europäische Union hält das Urteil für unzulässig und politisch motiviert, weil Alexej Nawalny sich nach einem Nervengift-Anschlag mehrere Monate in Deutschland behandeln lassen musste. In diesen Zeitraum fallen die angeblichen Verstöße gegen Bewährungsauflagen.

EU-Sanktionen gegen vier ranghohe russische Staatsfunktionäre

Von den EU-Sanktionen betroffen sind der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow und der Chef des zentralen Ermittlungskomitees, Alexander Bastrykin. Zudem richten sich die Maßnahmen gegen den Chef des Strafvollzugsdienstes, Alexander Kalaschnikow, sowie den Befehlshaber der Nationalgarde, Viktor Solotow. Einerseits werden die Personen mit Einreiseverboten in die Europäische Union belegt, andererseits werden sie Ziel finanzieller Sanktionen. Diese finanziellen Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, den genannten Personen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Auch USA verhängen neue Sanktionen

Die USA erließen ihre Sanktionen im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Alexej Nawalny am Dienstag in einer koordinierten Aktion mit der EU. Von den US-Sanktionen sind sieben Personen betroffen, neben den vier vorgenannten Personen auch der Direktor des russischen Geheimdienstes FSB, Alexander Bortnikov, sowie die beiden stellvertretenden Verteidigungsminister Alexei Krivoruchko und Pavel Popov.

Als Teil der US-Maßnahmen hat das US-Handelsministerium außerdem vor dem Hintergrund des Nervengift-Anschlags auf Alexej Nawalny 14 Einrichtungen der „BIS Entitity List“ hinzugefügt, welche in verschiedenen Bereichen der biologischen und chemischen Produktion tätig sind. Neben einer russischen Forschungseinrichtung und neun russischen Unternehmen, sind hiervon auch drei Unternehmen mit Sitz in Deutschland betroffen.

Stimmen aus der US-Regierung betonten, dass die Strafmaßnahmen im Wesentlichen jene der Europäer widerspiegelten. Man werde auch das weitere Vorgehen eng mit den europäischen Verbündeten abstimmen. Es gehe darum, Russland für den Anschlag auf Alexej Nawalny und für dessen Inhaftierung zur Rechenschaft zu ziehen. Die Vertreter der US-Regierung betonten, die neue Biden-Administration werde einen anderen Kurs gegenüber Moskau einschlagen.

Auswirkung auf die Wirtschaftsbeteiligten

Unternehmen müssen die neuen personenbezogenen Sanktionen in ihren Sanktionslistenprüfungen berücksichtigen. Außerdem wird weiter zu beobachten sein, wie sich der angekündigte Kurswechsel in der Russlandpolitik der neuen US-Administration auf den Handel mit Russland auswirken wird und ob künftig die Verhängung weiterer US-Sanktionen in diesem Bereich droht.

Links

Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020

Durchführungsverordnung (EU) 2021/371 des Rates vom 2. März 2021

Addition of Certain Entities to the Entity List; Correction of Existing Entries on the Entity List

Quellen

EUR-Lex

federalregister.gov

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