BMF in Kürze

Auf­he­bung des BMF-Schrei­bens zur un­ter­ge­setz­li­chen Ver­län­ge­rung der Steu­er­er­klä­rungs­frist des § 149 Ab­satz 3 Halb­satz 1 AO für den Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2019

Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation hat der Gesetzgeber die durch BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 (BStBl 2021 I S. 44) um einen Monat verlängerte Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2019 für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, allgemein um fünf bzw. sechs Monate verlängert. Des BMF-Schreibens vom 21. Dezember 2020 (BStBl 2021 I, S. 44) bedurfte es daher nicht mehr.

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BMF-Schr. v. 16.03.2021


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