Digitalisierung von Steueranmeldungen und Antragstellungen im Bereich Verbrauchsteuer

Am 23.11.2020 ist durch die Zollverwaltung das IT-Verfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrssteuervollzugs der Zollverwaltung) in der ersten Ausbaustufe in Betrieb genommen worden.

Die IT-Anwendung MoeVe dient aktuell auf Seiten der deutschen Zollverwaltung zur Bearbeitung von einzelnen Anträgen, Anmeldungen und Anzeigen im Bereich des Energiesteuerrechts. Ziel ist es u. a. die Abgabe von Anträgen, Anmeldungen und Anzeigen vollumfänglich zu digitalisieren und barrierefrei mit den Wirtschaftsbeteiligten auf elektronischem Wege zu kommunizieren.

Für die Wirtschaftsbeteiligten im Bereich des Verbrauchsteuerrechts steht hierfür seit dem 16.02.2021 die Online-Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) im BuG (Bürger und Geschäftskundenportal) der deutschen Zollverwaltung zur Verfügung.

Beteiligte können über die IVVA Anträge, Anzeigen oder Anmeldungen in elektronischen Formularen erfassen und an die zuständigen Hauptzollämter rechtsverbindlich übermitteln. Eine Abgabe von Meldungen ist in der IVVA sowohl im eigenen Namen als auch durch einen Vertreter möglich.

Voraussetzung ist eine vorherige Registrierung und Authentifizierung im BuG.

Aktuell werden im IVVA nur vereinzelte Anträge und Anmeldungen zum Energiesteuerrecht abgebildet. Die Nutzung des IVVA ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich vorgeschrieben.

Die verbindliche Nutzung der IVVA ist ab Januar 2025 vorgesehen.

Eine Abgabe der Anträge und Anmeldungen in Papierform ist in der Übergangszeit laut der deutschen Zollverwaltung über das Formularcenter der deutschen Zollverwaltung weiterhin möglich.

Folgende Anträge und Anmeldungen können in der IVVA aktuell bearbeitet werden:

  • Antrag auf Erlaubnis zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung (Formular 1170)
  • Antrag auf Erlaubnis zur Lagerung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung (Formular 1181)
  • Antrag auf Erlaubnis zur Lagerung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung (Lager ohne Lagerstätten; Formular 1181)
  • Antrag auf Erlaubnis als zugelassener Einlagerer (Formular 1182)
  • Antrag auf Zulassung nach § 38 Abs. 4 EnergieStG
  • Anmeldung als Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas (Formular 1192)
  • Energiesteueranmeldung ohne Heizstoffe, Erdgas und Kohle (Formular 1100)
  • Energiesteueranmeldung Heizstoffe ohne Erdgas und Kohle (Formular 1101)
  • Energiesteueranmeldung Erdgas (Formular 1103)
  • Energiesteueranmeldung Kohle (Formular 1104)
  • Erklärung zur jährlichen Abgabe der Steueranmeldung (Erdgas)
  • Antrag zur Änderung der Vorauszahlungen (Erdgas)
  • SEPA-Firmenlastschriftmandate - Mandatsreferenznummer beantragen

Mit Einführung des IT-Verfahrens MoeVe wurde zusätzlich eine neue Beteiligten-Nr. (VVSt) zur Kommunikation mit den Zollbehörden eingeführt. Diese wird den Wirtschaftsbeteiligten entweder direkt vom zuständigen Hauptzollamt oder nach erfolgreicher Registrierung im BuG mitgeteilt. Eine bisher erteilte Unternehmensnummer im Bereich Verbrauchsteuer bleibt neben der Beteiligten-Nr. (VVSt) für Sachverhalte weiterhin bestehen, die nicht vom IT-Fachverfahren MoeVe abgedeckt werden.

Ziel der deutschen Zollverwaltung ist es, in mehreren Ausbaustufen eine umfassende, zeitgemäße und moderne Kommunikation mit den Wirtschaftsbeteiligten aufzubauen.

Hinweis

Sie benötigen Unterstützung bei der Registrierung im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) oder auch bei der Abgabe von Anträgen, Anzeigen und Anmeldungen in der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Link

Fachmeldung Informationen zur IVVA und zum IT-Fachverfahren MoeVe v. 16.02.2021

Quelle

Zoll.de

Ihre Ansprechpartner