Anpassungen der Zollabkommen zur Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr mit der Schweiz und Norwegen

Am 12. und 15.03.2021 wurden Änderungen an den Abkommen zur Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr mit der Schweiz und Norwegen vorgenommen.

Die ursprünglichen Abkommen wurden aktualisiert, um auch künftig ein hohes Maß an Sicherheit an den Außengrenzen zu garantieren und die Gleichwertigkeit der Zollsicherheitsmaßnahmen im Handel mit Drittländern zu gewährleisten.

Die geänderten Vereinbarungen spiegeln eine wichtige Entwicklung der EU-Rechtsvorschriften wieder, die u. a. für das Risikomanagement relevant sind, insbes. im Hinblick auf die Einführung des Importkontrollsystems 2 (ICS2) der EU.

Beide geänderten Abkommen gelten ab dem 15.03.2021 und bilden die Grundlage für den Beitritt der Schweiz und Norwegens zum ICS2.

Das ICS2 ist ein wesentliches EU-Instrument für die Verwaltung der Grenzkontrollen im Bereich des Warenimports und unterstützt die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen der EU im Vorfeld von Warenlieferungen in die EU. Das ICS2 soll den Zollbehörden ermöglichen, Risiken auf der Grundlage gemeinsamer Informationen besser zu bewerten und damit die EU und ihre Bürger besser vor gefährlichen Einfuhren und vor illegalem Handel zu schützen.

Die Schweiz und Norwegen haben zugesagt, die gleichen Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden, die in der EU gelten, einschließlich der Teilnahme an ICS2. Die Schweiz und Norwegen werden auch gleichwertige Standards für die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) anwenden, einschließlich Sicherheitsstandards und Erleichterungsmaßnahmen in Bezug auf sicherheitsrelevante Zollkontrollen.

Dies soll einerseits die Fortsetzung eines reibungslosen Warenflusses gewährleisten und andererseits zur die Erleichterung des legitimen Handels beitragen.

Weitere Informationen

Schweiz

Norwegen

Link

New customs agreements with Switzerland and Norway

Quelle

Europäische Kommission

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