Umsatzsteuer – Zoll – VAT– Customs

AWB Newsletter September 2016

Mit Datum vom 15.09.2016 hat der EuGH zwei grundlegende Urteile zur Rechnung bzw. Rechnungsberichtigung gefällt.

In der Rechtssache Senatex hatte das Gericht zu entscheiden, inwieweit der Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung Rückwirkung zukommt. Bislang wurde Unternehmen der Vorsteuerabzug aus der fehlerhaften Rechnung versagt – durch die jetzt anerkannte Rückwirkung der Berichtigung wird der Vorsteuerabzug gewährt, auch Nachzahlungszinsen gehören dann folglich der Vergangenheit an.

Mit Urteil vom gleichen Tag entschied der EuGH zudem in der Rechtssache Barlis, dass der Vorsteuerabzug nicht alleine aus dem Grund verweigert werden kann, dass die Rechnung nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllt.

Beide Urteile sind aus Unternehmenssicht begrüßenswert – an den Anforderungen an Unternehmen, eingehende Rechnungen sorgfältig zu prüfen und eventuelle Fehler zügig korrigieren zu lassen, ändert sich jedoch nichts. In unserem Newsletter besprechen wir beide Urteile ausführlich und legen die Auswirkungen für die Praxis dar. Es bleibt spannend, wie die Finanzverwaltung mit diesen Entscheidungen umgeht.

Daneben finden Sie wie gewohnt weitere Besprechungen relevanter Urteile sowie Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen