Bedeutende Antidumpingmaßnahmen November 2021

Die Europäische Kommission führte in der Kalenderwoche 46 in drei verschiedenen Fällen endgültige Antidumpingzölle ein, die sich nach Bewertung der Kommission auf Einfuhren zu unfairen Preisen im Wert von 912 Millionen Euro beziehen und zum Schutz von 19.000 europäischen Arbeitsplätzen beitragen. Die neuen Antidumpingmaßnahmen betreffen:

  • die Einfuhren von Monoethylenglykol mit Ursprung in den USA und Saudi-Arabien,
  • die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in China und
  • die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien.

Zu diesen Antidumpingmaßnahmen nahm sie mit einer Pressemitteilung vom 18. November 2021 Stellung.

Einfuhren von Monoethylenglykol mit Ursprung in den USA und Saudi-Arabien

Bei den mittels der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1976 der Kommission vom 12. November 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Monoethylenglykol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Saudi-Arabien (ABl. EU 2021 Nr. L 402/17) eingeführten Antidumpingzöllen liegen die Antidumpingzölle bei 7,7 % für Unternehmen aus Saudi-Arabien und zwischen 3,0 % und 60,1 % für Unternehmen aus den USA. Monoethylenglykol ist ein wichtiger Rohstoff auf dem EU-Markt mit einem Marktwert von 860 Millionen Euro. Monoethylenglykol wird als Hauptrohstoff für Polyethylenterephthalat (allgemein bekannt als PET, das in Flaschen und Polyesterfasern verwendet wird) und Kühlmittel verwendet.

Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in China

Die europäische Glasfaserkabelindustrie spielt nach Ansicht der Kommission eine Schlüsselrolle in der digitalen Agenda der EU, da Glasfaser ein strategisches Element beim Übergang zu modernen Breitband-Telekommunikationsnetzen für Haushalte und Unternehmen in der EU sind. Daher sei es besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass diese europäische Industrie nicht durch gedumpte und subventionierte Einfuhren geschwächt wird. Die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2011 der Kommission vom 17. November 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. EU 2021 Nr. L 410/51) eingeführten Zölle reichen von 19,7 % bis 44 %. Mit 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1 Milliarde Euro sei dieser Wirtschaftszweig für die EU von erheblichem Wert.

Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien

Im Fall der mittels der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2012 der Kommission vom 17. November 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien (ABl. EU 2021 Nr. L 410/153) auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien eingeführten Antidumpingzölle liegen die endgültigen Antidumpingzölle zwischen 13,9 % und 35,3 % für die ausführenden Hersteller in Indien und zwischen 10,2 % und 20,2 % für die ausführenden Hersteller in Indonesien. Dieser Sektor ist nach Bewertung der Kommission für die EU von entscheidender Bedeutung, da es sich um ein Produkt mit hoher Wertschöpfung handelt, dessen EU-Verbrauch sich auf fast 7 Mrd. EUR beläuft. Die Verwendung dieser Ware ist sehr breit gefächert und umfasst unter anderem Prozessausrüstungen für die Handhabung einer breiten Palette von Chemikalien, die in der verarbeitenden Industrie und im Energiesektor (z. B. Offshore-Anlagen und nukleare Ausrüstung) verwendet werden. Diese Zölle sollen dazu beitragen, mehr als 13.500 direkte Arbeitsplätze in der EU im Sektor der kaltgewalzten Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl zu schützen. Parallel dazu läuft eine Antisubventionsuntersuchung für die gleiche Ware aus denselben Ländern.

Unabhängig davon hat die EU ein WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen Indonesien eingeleitet, bei dem es um Ausfuhrbeschränkungen für verschiedene Rohstoffe wie Nickel geht, die für die Herstellung von rostfreiem Stahl benötigt werden.


Link:
Meldung der Generaldirektion Handel v. 18.11.2021

Quelle:
Europäische Kommission

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartner