COVID-19 Update – Ende der Ausfuhrgenehmigungspflicht für Impfstoffe

Bereits seit Beginn der COVID-19 Pandemie informieren wir regelmäßig über neue Regelungen, welche mitunter Vereinfachungen für die Unternehmen bedeuten, teilweise aber auch zusätzliche Pflichten auslösen. Zu letzteren zählt(e) die Ausfuhrgenehmigungspflicht für Impfstoffe gegen COVID-19.

Um die Impfstoffversorgung in der EU zu gewährleisten und die Exporte solcher Impfstoffe und darin enthaltener Wirkstoffe zu kontrollieren und zu überwachen, wurde das Instrument der Ausfuhrgenehmigungspflicht eingesetzt. Erstmalig wurde daher die Durchführungsverordnung (EU) 2021/111 der Kommission vom 29.01.2021 erlassen, sowie im Laufe des Jahres 2021 mehrfach durch entsprechende Verordnungen angepasst und verlängert.
Damit wollte man den Unternehmen einerseits ermöglichen, ihren Lieferverpflichtungen an Kunden außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union nachzukommen, aber dennoch Kontrolle und Transparenz über die Impfstoff-Lieferketten der Impfungen gegen COVID-19 erlangen.

Die Ausfuhrgenehmigungspflicht endet am 31.12.2021 und wurde dieses Mal nicht verlängert, sondern laut Durchführungsverordnung (EU) 2021/2071 der Kommission vom 25.11.2021 durch einen Monitoring-Prozess ersetzt, der eine detaillierte Datenerhebung und -auswertung ermöglicht. Die auf Herstellerebene erhobenen zusätzlichen statistischen Ausfuhrdaten sollen zunächst Hinweise auf die Nichteinhaltung einer von der Kommission vereinbarten Abnahmegarantie geben, darüber hinaus jedoch auch sonstige Umstände aufzeigen, die die Versorgungssicherheit der Union gefährden könnten, und zudem sonstige Umstände kenntlich machen, welche die Fähigkeit der Union, weitere Spenden zuzusagen und zu leisten, gefährden könnten. Die Daten sollen in aggregierter Form jedoch auch von der Kommission veröffentlicht werden.

Eine Krisenlage aufgrund eines Mangels an Impfstoffen bzw. entsprechenden Wirkstoffen soll verhindert werden. In diesem Zusammenhang wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass es nie darum ging, Ausfuhren zu verhindern und Impfstoffe ausschließlich in der EU zu verwenden. So wird in einer Pressemitteilung  zur o.g. Durchführungsverordnung (EU) 2021/2071 herausgestellt, dass bisher über die Hälfte der in der Union hergestellten Impfstoffdosen exportiert wurden, das entspricht bislang mehr als 1,3 Milliarden Impfdosen. Zudem wird von der EU der Aufbau von Impfstoffproduktionen in Afrika unterstützt und Impfstoffspenden an die bedürftigsten Länder der Welt durchgeführt. Auch auf WTO-Ebene werden Maßnahmen angestrebt, um Produktion und Handel von und mit Impfstoffen sowie weiteren grundlegenden Medikamenten zu vereinfachen.


Links:

EU Trade-Fachmeldung v. 26.11.2021

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2071 der Kommission vom 25.11.2021

Durchführungsverordnung (EU) 2021/111 der Kommission vom 29.01.2021

Quellen:

EUR-Lex

Europäische Kommission

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