Aktuelle Gesetzesvorhaben:

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht

Auch wenn im Jahr 2021 kein JStG 2021 vorliegt, so ergeben sich im Bereich der Umsatzsteuer notwendige gesetzgeberische Anpassungen, welche auch bereits das parlamentarische Verfahren passierten.

Zum 1.1.2022 erfolgt eine Änderung des § 24 UStG. Im Rahmen des JStG 2020 hatte der Gesetzgeber der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen, um danach den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte in § 24 UStG in zutreffender Höhe festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssatz ist nach dem Unionsrecht nicht zulässig und führt zudem zu Steuerausfällen. Dementsprechend sieht der Entwurf vor, den Durchschnittssatz nicht mehr in § 24 UStG festzulegen, sondern dort zu bestimmen, dass der Durchschnittssatz vom BMF jährlich zu ermitteln und spätestens zum 30.9. im BGBl. I zu veröffentlichen ist. Für das Jahr 2022 wird er geringer als bisher auf 9,5 % (derzeit 10,7 %) festgesetzt.

Weiter sieht das Gesetz vor, dass die RL (EU) 2021/1159 des Rates v. 13.7.2021 in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie (ABl. L 250 v. 15.7.2021, 1) in nationales Recht umgesetzt wird. Als Folge soll demnach u.a. ein neuer § 4c UStG (Steuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen) in das UStG eingefügt werden.

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