Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 23/2023 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unseren Beratungsbereichen Zollrecht und Exportkontrolle.


Zollrecht

AES- und NCTS-Umstellungen, Fortbestand des ABD und Ansässigkeit von Beteiligten

Zum 01. Dezember 2023 enden die Migrationsphasen für die Versionen ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das ATLAS-Release 9.1 – Verfahrensbereich Versand. Die Verarbeitung von Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 wird dann fachlich nicht mehr gewährleistet. Die Frist zur Teilnehmerumstellung endet am 30. November 2023.

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Übergangsregister des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

In der Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems ist der Einführer von betroffenen Waren verpflichtet, quartalsweise einen CBAM-Bericht abzugeben. Der erste CBAM-Bericht muss spätestens bis zum 31. Januar 2024 abgegeben werden. Unternehmen können entscheiden, ob sie den Bericht unmittelbar im Übergangsregister anfertigen oder in das Register hochladen und abgeben.

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Warenverkehr mit Ghana

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 11.10.2023 im EU-Amtsblatt Nr. C 2023/173 eine weitere Mitteilung über die Anwendung eines Systems zur Registrierung ghanaischer Ausführer. Die deutsche Zollverwaltung reagierte hierauf mit einer Fachmeldung vom 12.10.2023. Mit der aktuellen Mitteilung ergänzte die Europäische Kommission die frühere Mitteilung vom 12.07.2023, in der es um die Voraussetzungen für die Zollpräferenzbehandlung des Interim-WPA ging.

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Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze

Mit einer am 24.10.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung informierte die Kommission darüber, dass ihr Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Juli 2024 übermittelt wurden. Einwände gegen neue Anträge müssen der Kommission über die nationalen Verwaltungen bis spätestens zur zweiten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ übermittelt werden.

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Vorläufige Einigung über neue Rechtsvorschriften zur Vermeidung von 500 Mio. Tonnen Emissionen fluorierter Gase und ozonabbauender Stoffe

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über strengere Vorschriften zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen in Form von fluorierten Gasen (F-Gasen) und ozonabbauenden Stoffen, COM/2022/150 final, erzielt.

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EU-Kommission veröffentlicht die Version 2024 der Kombinierten Nomenklatur

Am 31. Oktober 2023 hat die EU-Kommission die neuste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab dem 01. Januar 2024 gültig ist. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 sollte daher auf Änderungen überprüft werden.

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Exportkontrolle

Länderembargo-Maßnahmen der EU – den Iran nicht aus dem Blick verlieren!

Die restriktiven Maßnahmen der EU und der USA gegenüber Russland sind bei Exporteuren sehr präsent. Die Entwicklung des Iran-Embargos sollte jedoch weiterhin aufmerksam verfolgt werden. Derzeit gibt es neben einigen personenbezogenen Maßnahmen der EU und einer Verordnung zu Drohnen-Ausrüstung gegenüber dem Iran auf EU-Seite moderate Beschränkungen für Güter und Dienstleistungen. Dies kann sich jedoch schnell ändern. Nicht zuletzt deshalb, weil sich der Iran nach Ansicht der EU-Mitgliedstaaten nicht an die bestehenden Sanktionsmaßnahmen hält.

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Sanktionsmaßnahmen gegen Russland: Absicherungs-Erklärungen

Ein weiterer Beitrag aus dem Bereich der Exportkontrolle befasst sich vor dem Hintergrund der weitreichenden Sanktionsmaßnahmen gegen Russland mit dem Begriff der „Nachweisklausel“ im sogenannten 11. Sanktionspaket der EU. Daraus resultiert ein „Wettstreit“ bei Absicherungs-Erklärungen im Zusammenhang mit bestimmten Eisen- und Stahlprodukten und der Vorlagepflicht von Nachweisen über den nicht-russischen Ursprung von Ausgangsmaterialien der Importware im Rahmen der Einfuhrverzollung.

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